Kann ich meinen Vater wegen Diebstahl anzeigen?

5 Antworten

Also wie das genau mit den Rechtsfragen aussieht weiß ich jetzt nicht im Detail. Dieser Frage schon entnehme ich, dass du noch Minderjährig bist, das heißt deine Eltern haben das Handy bezahlt und über sie läuft wahrscheinlich sogar der Vertrag. Folglich ist es von Rechts her das Handy deiner Eltern, bis du volljährig bist und dein eigenes Zeug bezahlst werden dir deine Eltern alles kaufen und du stehst unter ihrer Obhut. Das heißt wenn du etwas kaputt machst müssen sie bezahlen z.B. Und die Sachen die sie dir kaufen (Möbel etc), solange alles nicht vollständig unter deinem Namen läuft gehört das deinen Eltern. Ich sprech aber hier vom Recht, wie ich es vermute ganz genau weiß ich es nicht, von der "normalen" Sicht her gehören die Sachen natürlich dir und ich würd das jetzt auch nicht als Argument in einem Streit hernehmen oder sowas.

Aber mal abgesehen davon, wtf, das waren 10 Minuten 😂 Ich hatte mal zwei Tage mein Handy nicht bei mir und hab's nicht gemerkt, was ist denn los mit dir?

wo ist da Diebstahl ...

du hast es wieder

du bist Minderjährig - auch da dürfte er dir das Handy abnehmen; komm runter


mRNAking 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 21:00

Ich bin 18 und ich meine es ist dauernde Sachentziehung, doch nicht Diebstahl

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dancefloor55  05.11.2021, 21:02
@mRNAking

du kannst ihn zwingen dass er dir das Handy zurück gibt - nur er darf dir aber auch verbieten es mit seinem Strom zu laden oder es überhaupt im Haus zu benutzen. Ein Recht auf Benutzung eines Handy im Haus deiner Eltenr hast du eben nicht

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peterobm  05.11.2021, 21:06
@mRNAking
Er hat mir mein Handy für ca 10 min weggenommen

das hatte wohl einen Grund :) das ist kein Diebstahl - nur eine Wegnahme.

du willst erwachsen sein ...

gehst noch zur Schule - lebst zu Hause - was treibst denn da so den ganzen Tag

was bringst du zur Hausarbeit bei

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Klar kannst Du das. Aber hatte er denn eine Zueignungsabsicht? Sonst wäre das kein Diebstahl. Und wie soll das Familienleben danach weitergehen?


Poseiidon  05.11.2021, 21:02

Rückgabewillen, maybe keine Fremdheit weil Miteigentum am Handy

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Poseiidon  05.11.2021, 21:06
@NonNam

Na ja, wenn der Vater das für ihn auf Rechnung bezahlt hat. Wäre nicht im Interesse des Vaters, wenn dieser nur im Eigentum des Sohnes stünde

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Jetzt übertreib mal nicht!

Es handelt sich um ein Handy und nicht um eine Herz-Lungen-Maschine.....

Wenn Dich ein zehnminütiger Verlust Deines Handys so aus der Fassung bringt, solltest Du mal über Deinen Handykonsum nachdenken.

Nein das war kein Diebstahl.