Anzeige wegen Körperverletzung durch freilaufenden Hund?
Einem Bekannten von mir ist es beim Spaziergang mit seinem angeleint en Hund passiert, dass ein unangeleinter Hund angerannt kam und seinen Hund angegriffen sowie schwer verletzt hat. Beim Versuch die beiden zu trennen, da er seinen eigenen Hund nicht weitere Bisse zumuten möchte, wurde er selber von dem anderen Hund gebissen.
Der Besitzer dieses Hundes kam dann wohl später dazu und beleidigte meinen Bekannten.
Dieser musste mit seinem Hund zum Tierarzt, welcher 4 tiefe Wunden hat die genäht werden mussten. Er selbst ist anschließend ins Krankenhaus um seinen Biss versorgen und protokollieren zu lassen.
Anschließend wurde bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben, wegen Körperverletzung und des nicht angeleinten Hundes sowie der Beleidigungen.
Am nächsten Tag, als der Angezeigte davon erfuhr stellte dieser eine Gegenanzeige wegen Falsch Aussage und Verleumdung. Er behauptet natürlich, dass sein Hund angeleint gewesen sei.
Daraufhin wurde die Anzeige meines Bekannten eingestellt, da jetzt Aussage gegen Aussage stehe. Die Gegenanzeige bleibe aber bestehen und es würde weiter ermittelt werden.
Ist dies richtig? Immerhin ist diese Anzeige ja auch nur Aussage gegen Aussage.
Es hätten auch weitere Probleme mit dem Mann und dessen Hund, diese möchten aber keine Aussage bei der Polizei machen.
Warum ermittelt die Polizei nur bei der Gegenaussage weiter, obwohl dem Mann und dessen Hund nichts passiert ist und beide unverletzt sind? Wohingegen Die anderen Beteiligten Wunden aufweisen.
Außerdem wurde besagter Mann mit einem Brett mit Nägeln gesichtet, welcher anderen Hundehaltern droht, den Hund kaputt zuschlagen, wenn diese sich ihm nähern.
7 Antworten
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Die Verletzungen können ja nachgewiesen werden, also müßte die Polizei den Tathergang ermitteln.
Das Tier ist leider eine Sache, daher geht es um die Aufsichtspflicht, die schwer nachweisbar ist. Man bräuchte Zeugen.
Ich kenne solche Vorfälle, da hilft in der Regel nur eine Versicherung.
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Die wird sicher auch fallen gelassen, wegen Aussage gegen Aussage.
Vielleicht hat der andere das Glück Zeugen gefunden zu haben, die für ihn aussagen.
Jedenfalls kann man nichts machen, wenn die Betroffenen selber sich nicht melden.
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Auf jeden Fall nochmal zur Polizei! Und selbst wenn der andere Hund an der Leine war, wie man ja an den Wunden erkennt hat der Hund angegriffen und das reicht
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Mein bekannter war ja bei der Polizei, da wurde ihm das mitgeteilt. Es macht für mich persönlich wenig Sinn, dass die Polizei die Anzeige fallen lassen möchte
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Das ist eigentlich unmöglich, dass die Anzeige eingestellt wurde. Zumal man ja die Verletzungen nachweisen kann.
Da hat dein Kumpel sicher etwas falsch verstanden.
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Aussage gegen Aussage, und damit Punkt, und er wurde mit einem Nagelbrett gesehen, und nun, wenn keiner gegen diesen Halter aussagt, dann ändert sich halt nichts.Ermittlungen werden eingestellt und das war es. Ohne Zeugen, keine Chance