Anzeige wegen Körperverletzung durch freilaufenden Hund?

7 Antworten

Die Verletzungen können ja nachgewiesen werden, also müßte die Polizei den Tathergang ermitteln.

Das Tier ist leider eine Sache, daher geht es um die Aufsichtspflicht, die schwer nachweisbar ist. Man bräuchte Zeugen.

Ich kenne solche Vorfälle, da hilft in der Regel nur eine Versicherung.

Die wird sicher auch fallen gelassen, wegen Aussage gegen Aussage.

Vielleicht hat der andere das Glück Zeugen gefunden zu haben, die für ihn aussagen.

Jedenfalls kann man nichts machen, wenn die Betroffenen selber sich nicht melden.

Auf jeden Fall nochmal zur Polizei! Und selbst wenn der andere Hund an der Leine war, wie man ja an den Wunden erkennt hat der Hund angegriffen und das reicht


Trine276 
Beitragsersteller
 04.11.2019, 19:30

Mein bekannter war ja bei der Polizei, da wurde ihm das mitgeteilt. Es macht für mich persönlich wenig Sinn, dass die Polizei die Anzeige fallen lassen möchte

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Das ist eigentlich unmöglich, dass die Anzeige eingestellt wurde. Zumal man ja die Verletzungen nachweisen kann.

Da hat dein Kumpel sicher etwas falsch verstanden.

Aussage gegen Aussage, und damit Punkt, und er wurde mit einem Nagelbrett gesehen, und nun, wenn keiner gegen diesen Halter aussagt, dann ändert sich halt nichts.Ermittlungen werden eingestellt und das war es. Ohne Zeugen, keine Chance