Darf die Polizei mein Handy behalten obwohl die gesamte Anzeige auf meiner Aussage beruht?

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Die Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Sachen richtet sich nach § 111n StPO.

Wenn das Gerät offenkundig nicht mehr für das Verfahren benötigt wird, ist es zurückzugeben.

Die Offenkundigkeit liegt spätestens dann vor, wenn das Verfahren beendet ist, und die Frist für Rechtsmittel abgelaufen ist.

Eine "ewige" Wegnahme des Handys ist also nicht zulässig.

Ich weiß nicht, ob ich das vergleichen kann , aber ich habe auch jemanden basierend auf SMS/Fotos etc. angezeigt, was auch vor Gericht ging - musste mein Handy nach der Durchsuchung allerdings nicht Mal abgeben ...

Ehrlich gesagt , kann ich nicht wirklich beurteilen ,ob du das Recht hast, es wieder zurück zu bekommen , aber wenn du der Ankläger bist , sehe ich keinen Grund nach dem Verfahren deine Habseligkeiten wieder zu erlangen.

Abgesehn davon, ja die Polizei darf dein Handy einbehalten ...