Verbeamtung abgelehnt?
Hallo,
Soeben ist mein Traum geplatzt. Mehrere Monate habe ich für eine Ausbildungsstelle bei der Feuerwehr gekämpft und wurde genommen. Alle Hürden habe ich überwunden und beim amtsarzt ist es gescheitert. Ich war 2020 in Therapie, dabei ging es eher um liebskummer und solche Dinge, natürlich lockdown bedingt auch eine allgemeine antriebslosigkeit etc.
Die Therapie war offiziell Ende 2023 zuende, wobei das ganze Jahr 2023 nur rückfallprophylaxe war. Der amtsarzt hat mich nun abgelehnt, weil er meinte dass die psychische Belastung zu hoch sei und ich noch nicht lange genug gesund sei.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wie kann es sein das ich abgelehnt werde, obwohl die damaligen Problematiken NICHTS mit der Ausbildung zutun haben, und im Therapiebericht steht "völlige remission der Symptome, Patient ist stabil und psychisch belastbar. Außerdem bin ich schon 1,5 Jahre stabil und nachweislich gesund.
Kann man dagegen irgendwie rechtlich vorgehen, oder irgendwas an der Entscheidung ändern?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du willst einen Beruf ausüben, in dem man z.B. mit Unfallopfern, Brandopfern, Toten und Suizidenten usw. zu tun hat. Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass man irgendwann psychische Probleme bekommt, relativ hoch, schon für Gesunde. Jemand mit psychischer Vorgeschichte ist da noch eher gefährdet.
Sei froh, dass Du nicht genommen wurdest, wer weiß was das Ganze mit Dir gemacht hätte.
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https://www.kanzlei-hallermann.de/blog/amtsaerztliche-untersuchung-von-beamten/
Auszug:
Ein negatives amtsärztliches Ergebnis kann verheerend sein. Allzu oft verhindert es die Einstellung des Bewerbers in das Beamtenverhältnis oder führt zu dienstlichen Konsequenzen. Bei diesen behördlichen Entscheidungen handelt es sich grundsätzlich um Verwaltungsakte, die Sie überprüfen lassen können.
Hierbei sollten Sie folgende Schritte befolgen:
- Betroffene sollten umgehend einen spezialisierten Anwalt aufsuchen! Das Zusammenspiel zwischen Recht und Medizin ist äußerst kompliziert. Ein Laie kann kaum hoffen, auf eigene Faust erfolgreich gegen das negative Ergebnis vorzugehen.
- Dem Anwalt sollte die Kopie des Gutachtens mitgebracht werden. Eine solche Ausfertigung muss Betroffenen zugestellt werden (§ 48 Abs. 3 BBG). Sie ist oft der Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Verteidigung und verrät meist erste Schwächen in der Untersuchung des Amtsarztes oder der Entscheidung der Behörde.
- Zusammen mit dem Anwalt können Beamte – sofern es um die Versetzung in den Ruhestand geht – nun Einwendungen gegenüber der Behörde vorbringen (§ 47 Abs. 2 S. 1 BBG). Die Behörde muss sich mit diesen Einwendungen grundsätzlich auseinandersetzen und sie bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
- Entscheidet sie zu Ungunsten des Untersuchten, kann und sollte dieser meist Widerspruch einlegen. Die Behörde prüft ihre Einschätzung dann erneut.
- Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt Betroffenen die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage hängen davon ab, ob die Behörde zu Recht davon ausgehen durfte, dass der Beamte oder Bewerber nicht diensttauglich sind.
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Das klingt ja echt schon nach Betrug. Ich würd mich da von nem Anwalt beraten lassen, am besten aus dem Fachgebiet Verwaltungsrecht oder Beamtenrecht.
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Das soll eben der Anwalt beantworten. Beamte dürfen jedenfalls nicht machen was sie wollen, auch wenn sie es manchmal so verhalten.
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Du verwechselst Zivilrecht/Verwaltungsrecht und Strafrecht. Das hat mal gar nichts miteinander zu tun.
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Bin ich jetzt der Anwalt? Ich hab nicht versucht hier irgendwas zu klären.
Was soll daran strafrechtlich relevant sein?