Verbeamtung abgelehnt?

3 Antworten

Du willst einen Beruf ausüben, in dem man z.B. mit Unfallopfern, Brandopfern, Toten und Suizidenten usw. zu tun hat. Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass man irgendwann psychische Probleme bekommt, relativ hoch, schon für Gesunde. Jemand mit psychischer Vorgeschichte ist da noch eher gefährdet.

Sei froh, dass Du nicht genommen wurdest, wer weiß was das Ganze mit Dir gemacht hätte.

https://www.kanzlei-hallermann.de/blog/amtsaerztliche-untersuchung-von-beamten/

Auszug:

Ein negatives amtsärztliches Ergebnis kann verheerend sein. Allzu oft verhindert es die Einstellung des Bewerbers in das Beamtenverhältnis oder führt zu dienstlichen Konsequenzen. Bei diesen behördlichen Entscheidungen handelt es sich grundsätzlich um Verwaltungsakte, die Sie überprüfen lassen können.

Hierbei sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  • Betroffene sollten umgehend einen spezialisierten Anwalt aufsuchen! Das Zusammenspiel zwischen Recht und Medizin ist äußerst kompliziert. Ein Laie kann kaum hoffen, auf eigene Faust erfolgreich gegen das negative Ergebnis vorzugehen.
  • Dem Anwalt sollte die Kopie des Gutachtens mitgebracht werden. Eine solche Ausfertigung muss Betroffenen zugestellt werden (§ 48 Abs. 3 BBG). Sie ist oft der Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Verteidigung und verrät meist erste Schwächen in der Untersuchung des Amtsarztes oder der Entscheidung der Behörde.
  • Zusammen mit dem Anwalt können Beamte – sofern es um die Versetzung in den Ruhestand geht – nun Einwendungen gegenüber der Behörde vorbringen (§ 47 Abs. 2 S. 1 BBG). Die Behörde muss sich mit diesen Einwendungen grundsätzlich auseinandersetzen und sie bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
  • Entscheidet sie zu Ungunsten des Untersuchten, kann und sollte dieser meist Widerspruch einlegen. Die Behörde prüft ihre Einschätzung dann erneut.
  • Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt Betroffenen die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage hängen davon ab, ob die Behörde zu Recht davon ausgehen durfte, dass der Beamte oder Bewerber nicht diensttauglich sind.

Das klingt ja echt schon nach Betrug. Ich würd mich da von nem Anwalt beraten lassen, am besten aus dem Fachgebiet Verwaltungsrecht oder Beamtenrecht.


Eckengucker  25.07.2024, 16:20

Was soll daran strafrechtlich relevant sein?

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LuezPB  25.07.2024, 16:55
@Eckengucker

Das soll eben der Anwalt beantworten. Beamte dürfen jedenfalls nicht machen was sie wollen, auch wenn sie es manchmal so verhalten.

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Eckengucker  25.07.2024, 16:56
@LuezPB

Du verwechselst Zivilrecht/Verwaltungsrecht und Strafrecht. Das hat mal gar nichts miteinander zu tun.

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LuezPB  25.07.2024, 16:58
@Eckengucker

Bin ich jetzt der Anwalt? Ich hab nicht versucht hier irgendwas zu klären.

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