Vater zeugnis zuschicken?
Hi,
muss ich meinem Vater, der seit langer Zeit von meiner Mutter getrennt ist, mein Zeugnis zusenden?
Ich bin 18 Jahre alt und habe bereits verweigert, dass er es von der Schule bekommt.
Muss ich es ihm schicken, wenn er es in einer E-Mail von mir verlangt, oder muss ich es ihm nicht schicken wen ich nicht will?
Danke im Voraus
5 Antworten
Du musst dem Unterhaltsverpflichteten natürlich nachweisen, dass du zielstrebig und fleißig deine Ausbildung machst.
Und die Vorlage des Zeugnisses ist somit Bestandteil deiner Beweispflicht.
Und was sollte auch dagegen sprechen? Du kannst es natürlich darauf ankommen lassen, müsstest aber vor Gericht darlegen, warum es dir nicht zuzumuten wäre dein Anspruchsersuchen auch zu belegen.
Ein "ich will aber nicht" wird dich da nicht weiterbringen.
Du musst ihm ja auch die Einkommensbelege der Mutter vorlegen, sowie die halbjährliche Schulbescheinigung.
Es ist gesetzlich nicht vorgegeben, dass du das Zeugnis vorlegen musst. Nur es ist eben das berechtigte Interesse des Vaters beurteilen zu können, ob du den Schulbesuch eben zielgerichtet verfolgst.
Hierzu eine Anwältin:
Und gerade das Halbjahreszeugnis ist natürlich aufschlussreich, da hier ja auch die Fehlzeiten notiert sind.
Und auch die Noten geben Auskunft über deine Ernsthaftigkeit die Schule erfolgreich zu absolvieren. Also definitiv solltest du da nichts schwärzen!
Und mal im Ernst: du willst was von ihm, er will was von dir.
Auch wenn du nach der Schule ein Studium anstrebst, müsstest du ihm da auch Leistungsnachweise vorlegen, wenn du Unterhalt beanspruchst.
Zudem ergibt sich die Vorlagepflicht aus dem Gegenseitigkeitsprinzip:
Der Verpflichtung des Unterhaltsschuldners auf Ermöglichung einer Berufsausbildung steht auf Seiten des Unterhaltsberechtigten die Obliegenheit gegenüber, sie mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit zu beenden.
Er ist nur Unterhaltspflichtig solange du dich in irgendeiner Form in Berufsausbildung befindest, und dieser auch aktiv nachgehst.
Wenn du dich weigerst das nachzuweisen kann er sämtliche Unterhaltszahlungen einstellen.
Eine gute Möglichkeit das nachzuweisen wäre halt das Zeugniss.
Wenn du die Noten schwärzt wäre das wahrscheinlich vollkommen OK. Aber Datum dein Name und Fehlzeiten sollten sichtbar sein.
Du bist 18 Jahre alt und kannst selbst entscheiden,wer deine Zeugnisse sehen darf und wer nicht.
Dem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind steht ein Auskunftsanspruch gegen alle als unterhaltspflichtig in Betracht kommenden Personen zu, insbesondere also gegen beide Elternteile. Umgekehrt hat auch jeder Elternteil einen Auskunftsanspruch gegen das Kind.
Die Auskunftspflicht des Kindes erstreckt sich neben seinen Einkünften und sein Vermögen auch auf sonstige, für eine Unterhaltspflicht des Elternteils relevanten Umstände. So schuldet das volljährige Kind gegenüber einem unterhaltspflichtigen Elternteil auch
Auskunft über seinen Schulabschluss,
seine Ausbildung,
eine ggfls. nebenher betriebene Erwerbstätigkeit,
sein Einkommen
und das des anderen Elternteils
sowie die Auszahlung von Kindergeld .
In die eine Richtung, genauso wie in die andere Richtung.
Wenn das volljährige Kind einen vollstreckbaren Titel hat, der aufgrund der Volljährig abgeändert werden müsste, muss der Unterhaltsverpflichtete natürlich die Auskünfte vom Kind bekommen und eine Grundlage zur Neuberechnung zu haben. Wobei das Kind verpflichtet ist die Haftungsanteile zu benennen.
Legt das Kind die Auskünfte samt Belegen nicht vor, da es ja der Meinung ist, dass es einen Titel hat und den auch so behalten will, dann kann selbstverständlich Auskunftsklage erhoben werden als Vorstufe zur Abänderungsklage.
Hat das Kind keinen Titel, dann würde eine Auskunftsklage natürlich keinen Sinn machen, da das Kind ohnehin in der Beweispflicht ist.
Hierzu Infos zur Stufenklage:
https://www.juridicus.de/blog/grundlagenwissen-die-stufenklage/
Du musst es selbstverständlich nicht, dazu gibt es auch überhaupt keinen Grund, du entscheidest und nicht dein Vater und nur weil eine Email formell ist, ist sie kein Schreiben von einem Anwalt.
Er muss nicht.
Aber dann muss der Vater auch keinen Unterhalt mehr bezahlen.
Will er Unterhalt muss er beweisen das er sich in irgendeiner Form in einer Berufsausbildung befindet, und dieser auch aktiv nachgeht.
Das hört sich ganz danach an, als müsste man sich Liebe, Zuneigung und Aufmerksamkeit verdienen. Der Unterhalt wird gesetzlich festgelegt, da muss man nicht beweisen, dass man es wert ist, dass der Vater in einen invertiert. Der Unterhalt ist ja noch das mindeste. Wenn er sich sonst schon nicht kümmert.
Ja gesetzlich geregelt ist das volljährige nur dann ein Recht auf Unterhalt haben wenn sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden, oder sich aktiv darum bemühen.
Das volljährige Kind was nur vor der Playstation und Netflix sitzt muss man als Elternteil nicht finanzieren.
Doch, selbst dann. Der Vater muss doch beurteilen können, warum das Kind nun 250 Fehstunden hat und davon 50 unentschuldigt und wieso er meint, nach der Schule Medizin studieren zu wollen, obwohl er 6 Fünfen im Halbjahreszeugnis hat.
Die Vorlage des Zeugnisses wird Heute eigentlich kaum mehr von den Gerichten oder gegnerischen Anwälten in Frage gestellt. Gerade wenn das Kind wie hier, offensichtlich keinen Draht / Kontakt im anderen Elternteil hat. Zuhause würde er das Zeugnis ja auch vorlegen ohne drüber nachzudenken?!
Und auch das schulische Versagen, begründet auf dem eigenen falschem Verhalten des Unterhaltsberechtigten, kann letztendlich zum Ausschluss oder zur Reduzierung der Ansprüche führen.
Wenn das Kind z.B. erkennbar viele unentschuldigte Fehltage hat, dann darf der Vater auch da nachhaken. Denn er zahlt und zahlt und zahlt und eigentlich für die Katz, weil erkennbar ist, das das Kind die Schule nicht ernsthaft besucht.
Ja das stimmt, aber der Sohn bleibt trotzdem unterhaltsberechtigt, denn es gibt auch weitere Faktoren die eine ganz große Rolle spielen, wie hoch letztendlich das Unterhaltsgeld ist. Aber um ehrlich zu sein habe ich keine Lust mehr darüber zu streiten, wer Recht hat
Also als "Streit" habe ich es jetzt nicht gesehen. Aber ok...Aber du darfst dir versichert sein, dass ich mich mit der Thematik schon ein paar Jahre auseinander setze und auch aus eigener Erfahrung spreche. Aber streiten liegt mir definitiv fern. Dann beenden wir das hier mal. Einen schönen Abend noch...
Ist es denn Pflicht, dass Kinder mit ihren Eltern per Anwalt korrespondieren?
Das wäre mir neu.
Nein deswegen habe ich es ja geschrieben. Das war ein Vergleich von dem ich dachte, dass dieser in der Regel nicht eintritt.
Ich bin mir relativ sicher, dass es dir auf diese Weise gelingen wird, die offensichtlich existierenden Probleme zu vergrößern.
Kann er, läuft aber Gefahr sich mit einer Auskunftsklage konfrontiert zu sehen.