Meine Mutter hat mich rausgeschmissen?
meine mutter hat mich gerade eben rausgeschmissen weil sie mich nicht liebt. Ich bin jetzt bei meinem vater und so wie es aussieht muss ich bei ihm ab jetzt für immer wohnen. bis jetzt hat mein vater uns (meinem kleinem bruder und mir) immer unterhalt bezahlt und das kindergeld ging zur meiner mutter. mein bruder wohnt bei meiner mutter und ich halt jetzt nicht mehr.was muss ich jetzt machen weil ich ja jetzt hier wohnen werde, müssen wir zum gericht gehen damit das offiziell ist das ich bei meinem vater lebe? ich werde in 20 tagen auch 18 jahre alt, muss ich dann die ganzen finanziellen sachen und jugendamt selber anschreiben bzw antrag schicken oder wie läuft das ab?
7 Antworten
dein vater wird den unterhalt für dich einstellen ab deinem umzug. sobald du 18 bist, wirst du deine forderungen an unterhalt an beide eltern richten müssen. du kannst beim jugendamt dafür hilfe anfordern u. die helfen dir dabei.
unterhaltsanspruch hast du nur, wenn du mit 18 noch in vollzeit schule oder ausbildung bist. bist du in ausbildung wird das kindergled un dein einkommen gegengerechnet und von deinem bedarf abgezogen.
Dein Vater hat bisher Unterhalt für beide Kinder bezahlt, weil beide bei der Mutter lebten. Hat jedes der geschiedenen Eltern ein Kind in seinem Haushalt, entfällt die Unterhaltspflicht, weil die Belastung geteilt ist. Ab dem Zeitraum, in dem Du bei Deinem Vater lebst, hat er Anspruch auf Kindergeld für Dich - und zwar so lange, als Du noch in Ausbildung bist und von ihm unterstützt werden musst. Dafür musst Du Deinen Wohnsitz bei ihm anmelden und er muss beantragen, dass er das Kindergeld für Dich bekommt.
Wenn Du selber genug verdienst, um Dich zu erhalten, Dein Vater also nicht mehr für Dich sorgen muss, muss er Deiner Mutter Unterhalt für den kleinen Bruder bezahlen.
Erstmal beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dann Kindergeld von deiner Mutter einfordern und ebenso Unterhalt. Dein Vater gewährt dir Unterkunft und muss dir keinen Unterhalt zahlen. Unterhaltsanspruch hast du wenn du noch zur Schule gehst. Machst du eine Ausbildung wird die Vergütung auf den Unterhalt angerechnet und dann bekommst du evtl. nichts. Grundsätzlich besteht dein Unterhaltsanspruch bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung, längstens bis 26.
Du musst zunächst überhaupt nichts machen, ausser Dich beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Danach musst Du aber das Kindergeld für dich beantragen und von Deiner Mutter entsprechenden Unterhalt einfordern und notfalls einklagen, voraussgesetzt sie kann zahlen.
Ja, ich denke das es nicht verkehrt sein kann. Erkundige dich erst mal beim Jugendamt und dein Vater sollte parallel dazu, mit deiner Mutter sprechen und wenn es geht, schriftlich festhalten. Er muss ja dann den Unterhalt nur für deinen Bruder bezahlen
mein vater zahlt ja zurzeit unterhalt für meinen bruder und mich, würde es dann nicht so sein dass er dann einfach nur für meinen bruder zahlt und nicht mehr für mich?