Vater zahlt keinen Unterhalt, kann ich etwas tun?

4 Antworten

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres musst Du dich um deinen möglichen Unterhaltsanspruch selber kümmern.

Beide Elternteile sind dann theoretisch zum Barunterhalt verpflichtet, dafür müssten sie aber auch leistungsfähig sein und zahlen können.

Deine Mutter müsste den Unterhalt je nach Leistungsfähigkeit nicht in bar erbringen, sie stellt dir ja Unterkunft, Verpflegung usw.zur Verfügung.

Aber ein möglicher Unterhaltsanspruch muss dann nach dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile berechnet werden und das Kindergeld von derzeit 250 Euro wird nun voll und nicht mehr nur hälftig wie bei minderjährigen Kindern auf den Unterhalt angerechnet.

Du solltest dich ans zuständige Jugendamt wenden, da kannst Du dich min.bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres noch beraten lassen und sie würden auch deinen möglich Anspruch berechnen, musst ihnen nur die erforderlichen Nachweise über das Einkommen der Eltern vorlegen.

Boah damit kenne ich mich aus. So traurig wie es klingt, mein Vater interessiert sich üüüüberhaupt nicht für mich und ignoriert mich seit 15 jahren (w17).

Also da du schon 18 bist und noch zur Schule gehst und keine Geldeinnahmequelle hast wo von du leben kannst, ist dein Vater dazu verpflichtet deiner Mutter Unterhalt für dich zum leben zuüberweisen.

Um den Betrag herrauszufinden musst du dich mit deiner Mutter oder auch allein an das Jugendamt wenden. Da bekommst du im besten Fall eine Person zugeteilt die dich und deinen „Fall“ auf sich nimmt. Sie/Er berechnet dann den Betrag den dein Vater zahlen muss und wenn er sich weigert sich mit dem Jugendamt zu verbinden, geht alles vor Gericht und es wird darüber geurteilt. (ich hoffe für dich, dass dies jedoch nicht passiert, weil es nicht schön ist gegen seinen Erzeuger zusprechen und Er sich weigert dir zu helfen - ich habe es selbst erlebt)

Ich würde dir dennoch raten dich mal mit einer Angestellten vom Jugendamt in verbindung zusetzten, da mir das selber sehr weitergeholfen hat!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ab 18 sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

Ob dein Vater überhaupt leistungsfähig ist, ist natürlich eine ganz andere Sache.

Und um das herauszufinden, solltest du dich erstmal an das Jugendamt wenden zwecks Rat und Hilfe. Dort kann man dann beide Eltern anschreiben wegen der Einkommensunterlagen und so errechnen, wer was an Unterhalt zahlen kann und muss.

Sollte ein Elternteil sich dort allerdings der Mitarbeite verweigern, dann ist das Jugendamt raus. Dann bleibt der Weg zum Amtsgericht um sich dort einen Beratungsschein zu holen und damit zum Anwalt zu gehen.

Hat deine Mutter keine Unterhaltvorschuss beantragt?

Im Normalfall würde deine Mutter das Unterhalt vom Amt bekommen und das Amt würde es sich von deinem Dad zurückholen.

Wie das aber genau in deinem Fall abläuft weis ich leider nicht. Solche Dinge kann man glaube ich nur mit einem Anwalt regeln. Wie aber gesagt, ich kann mich auch täuschen.


venus555 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 01:52

Naja das Problem ist, dass meine Mutter nie Kontakt zu ihm hatte und auch nicht wusste wo er sich befindet, also keine Adresse garnix. Demnach hat sie das auch nicht weiter verfolgt

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habakuk63  23.07.2024, 02:26
@venus555

Das wäre für den Unterhaltsvorschuss unerheblich gewesen, der Kindsvater kann oder will keinen Unterhalt leisten, dann tritt das Jugendamt ein und zahlt den Unterhalt. Im Nachgang versucht das Jugendamt das Geld vom Kindsvater zu erhalten, mittels pfandbarem Unterhaltstitel. Jetzt ist der Zug abgefahren und du kannst deinen Erzeuger bitten, dich zu unterstützen.

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