Urlaub vor Kündigung Azubi?
Hallo zusammen,
Ich hätte hierzu gerne mal ein paar Meinungen. Und zwar habe ich vor einem Jahr eine Ausbildung in einem großen mittelständischen Unternehmen begonnen, möchte diese aber nun abbrechen, weil sie mir nicht gefällt und um ein Studium in einem Bereich zu machen, der mich mehr interessiert. Angesprochen habe ich das bisher noch nicht, wollte ich aber in anderthalb Wochen. Meine Frage ist nun, wie verhält es sich mit Urlaub?
Würdet ihr sagen, es ist in Ordnung, nochmal eine Woche Urlaub Anfang Juli zu beantragen? Ab Mitte Juli habe ich mir bereits 2x 5 Werktage Urlaub genommen und ich habe bisher nur 5 Urlaubstage bis jetzt in diesem Jahr genommen. Zudem habe ich noch 3 Urlaubstage wegen Krankheit aus dem letzten Jahr in diesem Jahr „gutgeschrieben“ bekommen. Folglich müsste ich doch in etwa einen Anspruch auf 15,5 Urlaubstage bis zur Kündigung haben, die ich mir eh noch nehmen muss, oder nicht?
Für mich gilt btw der Tarif der IG Metall.
1 Antwort
Da Dein Ausbildungsverhältnis durch eine ordentliche und fristgerechte Kündigung jetzt nicht mehr beendet werden könne, stünde Dir damit ab dem ersten July bereits zumindest schon mal der gesamte gesetzliche Jahresurlabsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz zu. Bei den tarifvertraglichen Zusatzanteilen müßtest Du dann in Deinem Vertrag nach den diesbezüglichen Zusatzregelungen schauen.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr hast Du bei einer 5 Tage Woche einen rechtlichen Jahresanspruch auf 20 Tage ab 01.07 nach dem BUrlG. Abzüglich bislang effektiv erst zwei genommener Urlaubstage ( die 3 Tage aus dem Vorjahr bereits gegengerechnet ), hättest Du ab dem 1.7 damit noch mindestens 18 Tage + ggf. tarifliche Zusatzanteile.
Beachte dabei allerdings, dass Dir der Betrieb abseits der jetzt schon im Voraus bewilligten 5+5 Tage bei einer fristgerechten Kündigung von einem Monat zum 15. oder ersten des Folgemonats den Rest nur dann wirklich in natura bieten muss, wenn dem keine absolut wichtigen betrieblichen Gründe entgegen stehen.
Was dann anteilig in natura nicht mehr bewilligt werden könnte, dürfte dann auch ausgezahlt werden.
LG
Die bereits im Vorlauf genehmigten 5+5 Tage kann Dir der Betrieb nun nicht mehr verweigern, und den darüber noch hinausgehenden Restanspruch hat der Betrieb grundlegend dann auch noch vorrangig in natura bis zum vereinbarten Ende eines fristgerecht und ordentlich gekündigten Beschäftigungsverhältnisses zu gewähren.
Nur aus sehr wichtigen betrieblichen Gründen könnten Restansprüche über die bereits 5+5 vorbewilligten Tage dann noch statt natura ausgezahlt werden.
Wenn Du jetzt z.B. fristgerecht zu Ende Juley kündigst, so wäre es dem Betrieb zumindest nach Deinem bereits bewilligten Urlaub am Mitte Juley nicht mehr möglich, da nachträglich noch die dann restlichen 8+× Tage mit dran zu hängen.
Bis einschließlich 30. Juno muss er Dir gemäß der Teilurlaubsregelung aber zum jetzigen Zeitpunkt auch erst mal nicht noch mehr Urlaub vorgenehmigen, als Dir momentan zusteht. Bis einschließlich zum 30.6. stehen Dir erst mal nur 15 Tage zu, zzgl. etwaiger Teilansprüche aus dem Tarifzusatz, wenn dieses zum 30.06 je nach Regelung schon höher als diese 15 Tage Teilanspruch lägen.
Die drei Tage aus dem Vorjahr wurden wahrscheinlich bereits mit deinem in 2023 bereits genommenen Urlaub verrechnet, womit Du bislang vom 2023-er Anspruch bislang effektiv erst 2 Tage verbraucht hättest.
Zu wann willst Du denn laut Deinen bisherigen Planungen kündigen?
Wow, nochmal danke für die ausführliche Antwort.
Ansprechen wollte ich das Ganze in der Woche ab dem 26.6., wenn ich nicht mehr in der Berufsschule bin. Je nachdem, wie die Möglichkeiten so sind, würde ich natürlich auch noch längstmöglich vor dem Studienbeginn dort weiterarbeiten (kann ja sein, dass das nicht nur in meinem Interesse liegt). Ansonsten würde ja ab dem Kündigungszeitpunkt eine Frist von 4 Wochen gelten, oder es müsste ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden.
Wann beginnt Dein Studium voraussichtlich?
Da Du in Deinem Lehrbetrieb aber derzeit schon länger als 6 Monate angehörst, so gilt m.W. auch nach IGM dort für Dich in der Regel derzeit eine Küfri von einem Monat mindestens immer zum Ersten des Folgemonats.
Ansprechen wollte ich das Ganze in der Woche ab dem 26.6.,
womit Du dann frühestens zu Ende Juley noch ordentlich und fristgerecht kündigen könntest. Zum Monatsende sieht auch in Deinem Lebenslauf später mal immer besser aus, wenn nicht gerade ein nahtloser Jobwechsel mitten im Monat vom 15. auf den 16. geboten wäre.
Ende Vormonat zu Anfang Folgemona wirkt bei einem Interressenwechsel aber insgesamt immer noch deutlich harmonischer als vom 15. auf den 16. mitten im Monat.Dann passt es ggf. auch besser zu späterer Begründung:
möchte diese aber nun abbrechen, weil sie mir nicht gefällt und um ein Studium in einem Bereich zu machen, der mich mehr interessiert.
Das Semester beginnt mit dem 1. September. Den August wäre ich also unbeschäftigt, oder ich suche mir, was ich wahrscheinlich auch machen werde, einen Minijob 🙂
Dann solltest Du den August im eigenen Interesse besser auch noch mitnehmen für Deine harmonische Argumentation an künftige Personaler in Vorstellung.
Bei einem soliden Mittelständler mit IGM-Tarif kann Deine Ausbildungsvergütung selbst im ersten Lehrjahr nicht zu mager gewesen sein.
Daher kündige besser zu Ende August für Deinen Umstieg ins Studium.... Ist nur ein Rat für einen "sauberen" LL ohne besonderen Erklärungsnotwand. 🤔
Danke, ich schaue mal, inwieweit ich das so noch machen kann. Bin aber sehr angetan, dass du dir so viel Zeit genommen hast, auf meine Frage zu antworten. Vielen Dank nochmal!
Danke, sehr hilfreich. Nur, wäre es unklug, sich vor der Kündigung, und ohne jemandem von dieser bisher zu sagen, eine Woche Urlaub zu beantragen? Rechtlich gesehen macht das dann ja keinen Unterschied.