Urlaubstage zurückzahlen nach bestehen der Ausbildung?

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Da das Ausbildungsverhaeltnis bereits laenger als 6 Monate besteht (Wartezeit ist erfuellt), darf der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurueck verlangen (BUrlG § 5 Abs. 3).

Der fuer dieses Jahr bereits gewaehrte Urlaub ist aber auf bei einem neuen Arbeitgeber ebenfalls fuer 2024 entstehende Urlaubsansprueche anzurechnen (BUrlG § 6).

Zuviel genehmigter und genommener Urlaub vor Ausscheiden aus dem Betrieb geht zu Lasten des Betriebes, das ist Betriebsrisiko und nicht zurück zu zahlen.


DerCaveman  14.06.2024, 04:34

In diesem Fall zwar schon, weil das Ausbildungsverhaeltnis schon laenger als 6 Monate besteht. Bestuende es aber noch nicht laenger als 6 Monate, koennte der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Urlaubsentgelt tatsaechlich zurueck verlangen.

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HoneyCat167 
Beitragsersteller
 13.06.2024, 19:03

Vielen Dank für deine Antwort! Darf ich fragen ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt bzw. Irgendwas was ich meinem Ausbildungsbetrieb als Begründung oder Beweis vorlegen kann?

LG.

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