Urlaubstage zurückzahlen nach bestehen der Ausbildung?
Moin zusammen,
Ich hab da mal eine Frage.
Ich hatte laut Ausbildungsvertrag einen urlaubsanspruch von 20 Tagen für das Jahr 2024. Diese habe ich auch vollständig genutzt.
Nun habe ich heute den 13.06.2024 meine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik bestanden.
Mein Ausbildungsbetrieb meint jetzt, dass sie mir die zuviel genommenen urlaubstage von meinem Gehalt abziehen wollen, da ich ja nicht wie vertraglich vereinbart bis zum 31.07.2024 bei Ihnen angestellt war, was den urlaubsanspruch verkürzen würde.
Jedoch denke ich mir die ganze zeit, dass mein Ausbildungsbetrieb mir doch den Urlaub genehmigt hat und zudem die Termine für die Abschlussprüfungen jedes Jahr gleich sind.. Wie kann das sein das die mir dann auf einmal sagen das ich mir 6 urlaubstage zuviel genommen habe die mir gar nicht zugestanden haben??
Meine Frage ist nun ob mein Ausbildungsbetrieb damit recht hat oder ob ich eventuell nochmal ein Wörtchen mit denen reden muss, bevor die mir 6 urlaubstage vom Gehalt abziehen die DIE mir genehmigt haben...
2 Antworten
Da das Ausbildungsverhaeltnis bereits laenger als 6 Monate besteht (Wartezeit ist erfuellt), darf der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurueck verlangen (BUrlG § 5 Abs. 3).
Der fuer dieses Jahr bereits gewaehrte Urlaub ist aber auf bei einem neuen Arbeitgeber ebenfalls fuer 2024 entstehende Urlaubsansprueche anzurechnen (BUrlG § 6).
Zuviel genehmigter und genommener Urlaub vor Ausscheiden aus dem Betrieb geht zu Lasten des Betriebes, das ist Betriebsrisiko und nicht zurück zu zahlen.
In diesem Fall zwar schon, weil das Ausbildungsverhaeltnis schon laenger als 6 Monate besteht. Bestuende es aber noch nicht laenger als 6 Monate, koennte der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Urlaubsentgelt tatsaechlich zurueck verlangen.
Vielen Dank für deine Antwort! Darf ich fragen ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt bzw. Irgendwas was ich meinem Ausbildungsbetrieb als Begründung oder Beweis vorlegen kann?
LG.