Ausbilder lässt mich meine Urlaubstage nicht nehmen, was tun?

3 Antworten

Grundsätzlich ist der Urlaub so zu gewähren, wie es vom Arbeitnehmer beantragt wird, es sei denn, betriebliche Gründe sprechen dagegen. Das kann dann entweder "Urlaubssperre, bei saisonal bedingten Arbeitsspitzen" sein oder auch, dass schon zu viele (evtl vorrangig berechtigte) Mitarbeiter Urlaub eingetragen haben.

ABER: Bei Azubis ist es statthaft, wenn verlangt wird, dass der Urlaub in den schulfreien Zeiten zu nehmen - eben in den Schulferien oder bei Blockunterricht außerhalb der Schulblöcke.

Sonst hast du sogar einen Rechtsanspruch auf zusammenhängende Urlaubsgewährung von mindestens 2 Wochen.

UND: Urlaub ist im Jahr der Entstehung des Anspruches zu gewähren. Sprich es darf durchaus verlangt werden (von beiden Vertragsparteien), dass der Urlaub auch genommen wird bevor das jeweilige "Urlaubsjahr" endet.
Gewährt der Betrieb den Urlaub aus berechtigtem Grund nicht kann er ins Folgejahr übertragen werden und verfällt auch nicht mehr nach Ablauf des ersten Quartals automatisch, es sei denn, der Arbeitgeber weist darauf ausdrücklich durch entsprechende Mitteilung (ggf. per Aushang) hin.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Ausbilder kann Dich natürlich gern mal fragen, ob Du die Urlaubstage verschieben kannst. Das geht nicht immer.

Du musst natürlich rechtzeitig sagen, dass Du Urlaub hben möchtest und auch höflich nachfragen.

Solltest Du Deinen Urlaub nicht bekommen, kannst Du auch zum Chef Deines Ausbilders gehen.


snickera 
Fragesteller
 10.09.2023, 22:11

Er ist der Chef ... Die Firma ist wirklich sehr komisch. Start Up und hier weiß keiner wo links und rechts ist ...

0
Oma1705  10.09.2023, 22:12
@snickera

Dann wende Dcih mal an Deinen Berufsschullehrer.

0

Ob du deinen Urlaub aus dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr noch geltend machen kannst, weiß ich nicht. Normalerweise soll der Urlaubsanspruch im laufenden Kalenderjahr abgegolten werden und kann maximal ins erste Quartal des Folgejahres übertragen werden (s. Bundesurlaubsgesetz).

Dein Vorgehen, Urlaub schriftlich zu beantragen, klingt erstmal sinnvoll. So hast du etwas in der Hand, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Du solltest deinen Urlaub natürlich mit einer angemessenen Vorlaufzeit beantragen – mindestens zwei, besser drei Wochen vorher. So hat der Arbeitgeber genug Zeit, dein Fehlen zu kompensieren.

Natürlich hat der Arbeitgeber das Recht, deinen Urlaubswunsch aus dringenden, betrieblichen Gründen abzulehnen. Diese dringenden, betrieblichen Gründe lassen sich bei Auszubildenden jedoch kaum sinnvoll begründen, da dein primäres Ziel nicht die Aufrechterhaltung des Betriebs ist, sondern das Erlernen deines Berufes.

Kurzum: Ich würde deinen Ausbilder konkret nach dem Grund fragen, warum er dir keinen Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt gewährt. Ist der Grund nicht plausibel, würde ich an deiner Stelle die IHK-Ausbildungsberatung kontaktieren und dort mal den Sachverhalt einschätzen lassen – im Prinzip die Lösung, die du dir selbst schon parat gelegt hast.