Ausbilder lässt mich meine Urlaubstage nicht nehmen, was tun?
Mein Ausbilder verweigert mir die Gewährung meiner Urlaubstage. Ich befinde mich jetzt im dritten Lehrjahr und werde in knapp 3 Monaten meine Ausbildung abschließen. Ich begann meine Ausbildung im Jahr 2021. Im ersten Lehrjahr hatte ich noch 10 Urlaubstage übrig, im zweiten Jahr waren es 7 und im dritten Jahr sind es noch 8 verbleibende Urlaubstage.
Vor ein paar Tagen habe ich meinen Ausbilder gefragt, ob ich im Oktober 4 Tage Urlaub nehmen kann, jedoch hat er bisher nicht reagiert. Jedes Mal, wenn ich ihn auf meine Urlaubstage angesprochen habe, hat er abgelehnt und gesagt: "Nein, alles ist in Ordnung, du kannst sie später nehmen."
Man könnte argumentieren, dass ich naiv war, darauf hereinzufallen. Das Problem bestand darin, dass ich ein vorbildlicher Auszubildender mit Bestnoten bin. Ich strebte an, meine Ausbildung zu verkürzen und wollte nicht negativ auffallen, da die Leute hier am Ende die Entscheidungsträger sind und dies vertraglich akzeptieren müssen.
Jetzt plane ich, das Thema noch einmal in einem vernünftigen Gespräch anzusprechen. Falls mein Ausbilder erneut ausweicht, werde ich dies der Industrie- und Handelskammer (IHK) melden. Habt ihr vielleicht andere oder bessere Anlaufstellen, die ihr empfehlen könnt?
*Natürlich habe ich alle meine Urlaubstage im Kalender eintragen und akzeptieren lassen, als Beweis. Dazu auch noch Screenshots von meinem Ausbilder, der immer gesagt hat, verschieb. Das ist kein Problem.
3 Antworten
Grundsätzlich ist der Urlaub so zu gewähren, wie es vom Arbeitnehmer beantragt wird, es sei denn, betriebliche Gründe sprechen dagegen. Das kann dann entweder "Urlaubssperre, bei saisonal bedingten Arbeitsspitzen" sein oder auch, dass schon zu viele (evtl vorrangig berechtigte) Mitarbeiter Urlaub eingetragen haben.
ABER: Bei Azubis ist es statthaft, wenn verlangt wird, dass der Urlaub in den schulfreien Zeiten zu nehmen - eben in den Schulferien oder bei Blockunterricht außerhalb der Schulblöcke.
Sonst hast du sogar einen Rechtsanspruch auf zusammenhängende Urlaubsgewährung von mindestens 2 Wochen.
UND: Urlaub ist im Jahr der Entstehung des Anspruches zu gewähren. Sprich es darf durchaus verlangt werden (von beiden Vertragsparteien), dass der Urlaub auch genommen wird bevor das jeweilige "Urlaubsjahr" endet.
Gewährt der Betrieb den Urlaub aus berechtigtem Grund nicht kann er ins Folgejahr übertragen werden und verfällt auch nicht mehr nach Ablauf des ersten Quartals automatisch, es sei denn, der Arbeitgeber weist darauf ausdrücklich durch entsprechende Mitteilung (ggf. per Aushang) hin.
Dein Ausbilder kann Dich natürlich gern mal fragen, ob Du die Urlaubstage verschieben kannst. Das geht nicht immer.
Du musst natürlich rechtzeitig sagen, dass Du Urlaub hben möchtest und auch höflich nachfragen.
Solltest Du Deinen Urlaub nicht bekommen, kannst Du auch zum Chef Deines Ausbilders gehen.
Ob du deinen Urlaub aus dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr noch geltend machen kannst, weiß ich nicht. Normalerweise soll der Urlaubsanspruch im laufenden Kalenderjahr abgegolten werden und kann maximal ins erste Quartal des Folgejahres übertragen werden (s. Bundesurlaubsgesetz).
Dein Vorgehen, Urlaub schriftlich zu beantragen, klingt erstmal sinnvoll. So hast du etwas in der Hand, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Du solltest deinen Urlaub natürlich mit einer angemessenen Vorlaufzeit beantragen – mindestens zwei, besser drei Wochen vorher. So hat der Arbeitgeber genug Zeit, dein Fehlen zu kompensieren.
Natürlich hat der Arbeitgeber das Recht, deinen Urlaubswunsch aus dringenden, betrieblichen Gründen abzulehnen. Diese dringenden, betrieblichen Gründe lassen sich bei Auszubildenden jedoch kaum sinnvoll begründen, da dein primäres Ziel nicht die Aufrechterhaltung des Betriebs ist, sondern das Erlernen deines Berufes.
Kurzum: Ich würde deinen Ausbilder konkret nach dem Grund fragen, warum er dir keinen Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt gewährt. Ist der Grund nicht plausibel, würde ich an deiner Stelle die IHK-Ausbildungsberatung kontaktieren und dort mal den Sachverhalt einschätzen lassen – im Prinzip die Lösung, die du dir selbst schon parat gelegt hast.
Er ist der Chef ... Die Firma ist wirklich sehr komisch. Start Up und hier weiß keiner wo links und rechts ist ...