Urlaub bei Kündigung?

3 Antworten

Mein Arbeitgeber hat mir gesagt das ich im August aber keinen Urlaub bekomme.

Und dazu ist er auch berechtigt, wenn dringende betriebliche Gründe vorweisen kann. Frag doch also mal nach, warum er ihn nicht gewähren möchte.

Könnte ich jetzt rein theoretisch kurz vor der Kündigung(sprich im August) auf den Urlaub bestehen?

Nein, aus zuvor genannten Grund.

Und nun ein wichtiger Hinweis: Du weißt, dass du noch Urlaubsanspruch hast. Du weißt, dass du das Unternehmen verlassen wirst. Es liegt in deiner Verantwortung dafür zu sorgen den Urlaub rechtzeitig zu nehmen, sonst drohen nicht genommene Urlaubstage zu verfallen.

Rechtzeitig heißt hierbei auch, dass man sie ggf. jetzt schon (oder in den nächsten Wochen) nimmt, weil der Betrieb den Urlaub zur Wunschzeit im August nicht frei gibt.

Auf nicht genommene Urlaubstage besteht nur Vergütungsanspruch, wenn man sie aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht nehmen konnte. Dazu zählem: Die Anzahl der Restarbeitstage bei bekannt werden der Kündigung ist kleiner als die Anzahl an Urlaubstagen; Krankheit; AG gibt den Urlaub nicht frei.

Bei Überstunden könnte es ähnlich aussehen. Kommt hierbei darauf an ob bzw. was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Ist nichts vereinbart sind nicht genommene Überstunden grundsätzlich zu vergüten.

Mein Problem jetzt wäre dass ich im August 18 werde und meine Eltern mir eine Reise ins Ausland schenken.

Ich kann verstehen, dass man das Geschenk auch zu seinem Geburtstag umsetzen möchte. Ich würde aber raten hier noch nichts zu buchen oder die Reise auf ein Datum zu legen, von dem man sicher weiß, dass man da Zeit hat.


Kimberly1486 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 15:50

ersteinmal vielen Dank für die Antwort :) der Arbeitgeber hat keinen Grund angegeben und meinte das es einfach so sei (die Woche in der ich Urlaub bräuchte ist noch komplett frei)

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Callidus89  05.06.2024, 16:12
@Kimberly1486
und meinte das es einfach so sei

Das ist natürlich keine ausreichende Begründung und demnach wäre der Urlaub auch zu gewähren.

Ich würde zum AG gehen und sagen: Lieber AG, ich beantrage nochmals von X bis Y Urlaub und erwarte dass dieser mit Bezug auf § 7 BUrlG auch freigegeben wird.

Was wenn er sich weiterhin quer stellt? (Ich rate dies auch wenigstens in Textform zu dokumentieren, wenn der AG es nicht tut z. B. mit einer Mail an den AG die den mündlich geäußerten Sachverhalt darstellt.)

Man kann vor das Arbeitsgericht ziehen, ist sogar der einzige Weg, wenn man seinen Anspruch durchsetzen will. Kann aber unangenehm werden.

Alternativ könnte man den AG fragen, wann man denn dann Urlaub nehmen kann. Dann wärst du deiner Pflicht hinsichtlich einer evtl. Vergütung der Urlaubstage schonmal gut nachgekommen.

Sagt der AG "gar nicht" würde ich ihn darauf hinweisen, dass die Urlaubstage dann zu vergüten wären. (Und immer schön alles dokumentieren, sollte es vor doch vor das Arbeitsgericht gegen).

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Kimberly1486 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 19:48
@Callidus89

Alles klar! Vielen lieben Dank nochmal für die tolle Hilfe ☺️

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Der Chef muss schon begründet, wieso der Urlaub nicht geht. Wenn er aber sowas sagt wie "sind schon zu viele weg", muss der nicht genehmigt werden. Urlaub der partout nicht mehr genommen werden kann, wird ausgezahlt.

es wird Dir vermutlich nichts nützen, wenn Du auf dem Urlaubsanspruch bestehen solltest. Überstunden werden ausbezahlt, ebenso nicht genommene Urlaubstage.