Kündigung am 31.7 aber den ganzen Juli Urlaub nehmen, dennoch Anspruch auch vollen Urlaubsanspruch?
Hallo,
Ich arbeite seit 3 Jahren als Aushilfe auf 450€ Basis in einer Bäckerei.
nun musste ich aufgrund meines Studiums kündigen. Habe dies fristgerecht zum 31.7.2021 getan. Habe aber den ganzen Juli Urlaub genommen. Jetzt sehe ich auf meiner Abrechnung vom Mai dass mir die Hälfte meiner Urlaubstage weggenommen worden sind, ich scheide aber erst am 31.7 aus, habe ich dann nicht vollen Urlaubsanspruch? Bitte um Hilfe
4 Antworten
Natürlich hast du immer Anspruch auf die Hälfte deines Urlaubs wenn du zum 30.6. gekündigt hast.
Sie scheidet aber nicht zum 30.6. aus, sondern erst zum 31.7.
Da sie bereits laenger als 6 Monate dort beschaeftigt ist und nach dem 30.6. ausscheidet, hat sie natuerlich einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, mindestens jedenfalls auf den gesetzlichen von 4 Wochen.
Ab 1.7. steht Dir der gesamte - gesetzliche - Urlaubsanspruch zu.
Das sind 24 Werktage.
Wann Du den Urlaub nimmst ist unerheblich.
Fakt ist, das Beschäftigungsverhältnis besteht über den 30.06. hinaus. Damit besteht der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Anders wäre es, würde das Beschäftigungsverhältnis am 30.6. oder früher enden.
Also besteht das Beschäftigungsverhältnis bis zum 31.7 obwohl ich die 4 Wochen davor Urlaub habe und somit mein letzter offizieller Arbeitstag am 30.6 ist?
Sorry dass ich so viel Nachfrage aber ich werde morgen zu meiner Chefin gehen und möchte daher gut informiert sein, da mir wohl fälschlicherweise die Hälfte meines Urlaubes schon abgezogen worden ist ...
Nochmal: Wann Dein letzter Arbeitstag ist, ist vollkommen unerheblich.
Hat das Beschäftigungsverhältnisses im Kalenderjahr länger als 6 Monate bestanden, besteht der volle gesetzliche Urlaubsanspruch.
Wird er nicht erfüllt, kann er beim Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Bundesurlaubsgesetz:
§ 4 WartezeitDer volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Ergänzung:
Teilurlaub trifft für Dich (zum 31.7.) aber nicht zu.
§ 5 Teilurlaubc)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Pro Monat gibt es 2 Urlaubstage, also 24 im Jahr(oder eben mehr). Dir steht der Urlaub bis Juli zu, also 7*2 damit 14 Tage.
Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub nur wenn du bis Ende Juni arbeitest
Falsch ist diese Aussage
Dir steht der Urlaub bis Juli zu, also 7*2 damit 14 Tage.
Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub nur wenn du bis Ende September arbeitest
Gesetzlich ist der 1.7 festgelegt. Ab dann hat man den vollen Urlaubsanspruch oder nicht?
Du musst deinen Jahresurlaubsanspruch anteilig auf die Monate umlegen.
Wieso? Bei einer Kündigung ab dem 1.7 steht einem der volle Anspruch zu
Obwohl ich von Juni bis Juli schon Urlaub nehme?