Unterhalt wenn ich ausziehe zu meiner freundin?
hey ich würde gerne zu meiner freundin ziehen. Ich gehe noch zur Schule und bin 18. Fange dort dann ggf. einen Nebenjob an. Müssen meine Eltern mir dann Unterhalt geben oder nur das Kindergeld? LG
3 Antworten
Wenn du grundlos ausziehst und deine Eltern auch nicht dahinter stehen, weil sie dir ja Zuhause Kost und Logis anbieten, dann sind sie nicht verpflichtet dir Unterhalt in Bar zu geben. Sie bieten dir Naturalunterhalt an und es wäre deine Entscheidung, ob du es annimmst oder eben auf eigene Kosten ausziehst.
Wenn sie dir keinen Unterhalt zahlen in mindestens der Höhe des Kindergeldes, dann kannst du einen Abzweigungsantrag stellen.
Du kannst mit der Volljährigkeit selbstverständlich hinziehen, wohin du willst. Aber es ist eben nicht gleichbedeutend damit, dass deine Eltern das auch zu finanzieren haben.
Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.
Deine Eltern dürfen prinzipiell aussuchen, ob sie dir den Unterhalt in Geld oder in Form von Unterkunft, Nahrung etc. zukommen lassen.
Wenn du gegen ihren Willen ausziehst, also ihre gewählte Form des Unterhalts verweigerst, dann steht dir nur das Kindergeld zu.
Ist dein Auszug bei den Eltern durch eine Ausbildung nicht notwendig oder durch die Eltern gewollt, müssen sie dir keinen Barunterhalt zahlen, selbst wenn sie entsprechend leistungsfähig wären.
Sie müssen dir nur Unterkunft, Essen usw.stellen, also Naturalunterhalt leisten.
Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, stünde dir das Kindergeld zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.