Mit 18 alleine wohnen…?

5 Antworten

Mit der Volljährigkeit entfällt die elterliche Sorge.

Somit kannst du ausziehen, heiraten, jede Art von Verträgen selbst schließen usw.

Zum Unterhalt verpflichtet sind die Eltern allerdings nur dann, wenn du eine Berufs- oder Schulausbildung machst, bzw. ein Studium. Wobei Leistungen wie BAföG vorrangig zu beantragen wären.

Sie sind allerdings nicht verpflichtet dir auch eine eigene Wohnung zu finanzieren, wenn keine Notwendigkeit vorliegt während deiner Ausbildung eine eigene Wohnung zu haben. Sollte also dein Ausbildungsplatz vom Elternhaus in erreichbarer Nähe liegen, dann können sie dir auch Kost und Logis bei sich Zuhause anbieten anstelle von Bargeld.

Wenn sie geschieden sind, dann wird im Prinzip genauso gerechnet, als wenn sie verheiratet wären.

Musst du also wegen der Ausbildung ausziehen und kannst z.B. mit der Ausbildungsvergütung deinen Bedarf nicht selbst decken und auch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) kommt nicht in Frage, weil die Eltern zu viel verdienen, dann muss nach BGB berechnet werden was die Eltern noch dazu zahlen können und müssen.

Würdest du nur bei einem Elternteil leben, dann kann der dir seinen Teil als Kost und Logis anbieten, der andere Elternteil muss dir den Unterhalt in Bar geben, sprich der Unterhalt geht ab Volljährigkeit auf dein Konto. Ob der Elternteil bei dem du lebst von dem Geld noch etwas möchte für Kost und Logis musst du dann mit dem jeweiligen Elternteil klären.

Dein Bedarf bemisst sich am unterhaltsrelevantem Einkommen der Eltern wenn du noch bei einem Elternteil lebst. Wohnst du bereits alleine, dann wird mit einer Pauschale in Höhe von 930 EUR gerechnet. Wobei das Kindergeld in Höhe von 250 EUR rechnerisch als dein Einkommen gilt.

Es kann auch durchaus sein, dass noch Bedarf besteht, aber die Eltern dennoch nichts zahlen können, da du ab der Volljährigkeit erst auf Rang 4 der Unterhaltsberechtigten kommst. Es sei denn, du bist noch Schüler, unter 21, wohnst Zuhause und bist unverheiratet. Dann wärst du minderjährigen Geschwistern gleichgestellt.

Gehst du normal arbeiten, also befindest dich nicht in einer Erstausbildung, dann müssen die Eltern natürlich nichts zahlen! Denn hier gilt:

Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist sich selbst zu unterhalten.

Es gibt also in der Theorie 2 verschiedene Ansätze wie der Unterhalt berechnet wird. Als Pauschale wenn du alleine lebst oder gequotelt je nach unterhaltsrelevantem Einkommen der Eltern.

In der Praxis bedeutet es aber dennoch nicht immer, selbst wenn Bedarf wäre, dass die Eltern auch zahlen müssen. Und das Kindergeld fließt rein rechnerisch in die Berechnung mit ein. Genauso wie die eigene Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR, sowie der mögliche Anspruch auf BAföG oder BAB.

Auch ein Minijob kann mit einfließen - es kommt auf den Einzelfall an.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen
  • Klar, darf man
  • Die Eltern entscheiden ob sie ihren Unterhalt in Naturalien (Unterkunft, leben daheim) oder in Bar (Geldzahlung) leisten wollen, es sei denn du wärst wirklich dazu gezwungen auszuziehen. Und Unterhalt gibts nur dann wenn du mit 18 noch eine Ausbildung / Studium machst oder noch Schüler bist.
  • Unterhalt berechnet sich nach dem Einkommen (siehe Düsseldorfer Tabelle)
  • Grundsätzlich erstmal nein. Lebst du bei einem der Elternteile, hat der andere Elternteil den Unterhaltsanspruch für dich (da der andere Elternteil ja Miete zahlt usw.)

In Deutschland gilt, dass mit Erreichen der Volljährigkeit (ab 18 Jahren) grundsätzlich jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Das bedeutet, dass man alleine wohnen und einer normalen Arbeit nachgehen kann. Eltern sind in der Regel nicht mehr verpflichtet, Unterhalt für ein volljähriges Kind zu zahlen, da es als eigenständig gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn das Kind noch in der Schulausbildung ist oder eine Berufsausbildung absolviert.

Wenn die Eltern geschieden sind, ändert sich die Unterhaltsverpflichtung nicht grundsätzlich. In der Regel müssen beide Elternteile entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten Unterhalt zahlen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und den Bedürfnissen des Kindes. Es kann also Unterschiede geben, je nachdem wie viel die Eltern verdienen und wie hoch der Bedarf des Kindes ist.

Bei Deiner ersten Ausbildung oder deinem ersten Studium müssen deine Eltern dich finanziell unterstützen. Eine eigene Wohnung zahlen müssen sie nicht unbedingt.
Ein zumutbarer Weg zu Berufsschule, Ausbildungsplatz oder Uni sind 3 Stunden einfach täglich (also hin und zurück 6 Stunden).

Wenn du trotzdem ausziehst, müssen deine Eltern gar nichts zahlen.

mit 18 darfst du vollständig deine eigenen Entscheidungen treffen und alles tun was du dir leisten kannst. Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung. Allerdings musst du auch eine machen. Wenn du arbeitest sind sie nicht unterhaltspflichtig, ebenso nicht wenn du rumhängst und nichts machst.