Ich will ausziehen. Was muss ich beachten?

2 Antworten

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Das Jugendamt hat damit auch nichts zu tun, wenn du ausziehst und deine Eltern es zahlen - also das Finanzielle geklärt ist. Du bist ja auch volljährig und kannst demzufolge hinziehen wohin du willst.

Vor allem musst du natürlich einen Vermieter finden, der einen "mittellosen" Schüler aufnimmt bzw. deine Eltern müssten ggf. eine Bürgschaft übernehmen.

Eine Haftpflichtversicherung auf jeden Fall und ggf. eine Hausratversicherung wäre zu empfehlen. Das Kindergeld können sie ja an dich weiterleiten. Ein Bankkonto musst du natürlich einrichten, wenn du noch kein eigenes Konto hast.

Dich ummelden, vielleicht schon mal im Vorwege überlegen was man für die eigene Bude so benötigt. Mit der Miete alleine ist es ja nicht getan.

Wenn du in eine WG ziehst und dort ein möbliertes Zimmer hast mit Bad- und Küchenbenutzung, dann brauchst du natürlich weniger, als wenn es die eigenen 4 Wände sind.

Und dann natürlich deine neue Adresse mitteilen. Der Krankenkasse, Freunden, Postnachsendeauftrag stellen wenn du nicht allzu häufig nach Hause kommst zu den Eltern die vielleicht dort deine Post noch entgegen nehmen könnten oder es eben auch nicht mehr sollen.

Ich komme aus einer Familie die mir gar nicht gut tut. 

Das ist allerdings etwas unklar warum du es explizit erwähnst, weil du ja schreibst, dass deine Eltern deinen Auszug finanzieren. Wenn sie den Auszug finanziell unterstützen, dann steht dem ja auch nichts im Wege.

Aber wie dem auch sei...

Denke einfach an alle wichtigen Papiere die du mitnehmen solltest, wie deine Zeugnisse, deine Geburtsurkunde etc.

Und gehst du dann an dem neuen Ort weiter zur Schule oder bist du dann bereits fertig mit der Schule? Denn ansonsten musst du ja auch eine Schule vor Ort finden.

Und falls du nach der Schule studieren willst, dann stelle rechtzeitig den BAföG Antrag! Es sei denn, dass deine Eltern zu viel verdienen, das klar ist, das es kein BAföG geben wird.

Ansonsten hier nochmal eine Checkliste:

https://www.verbraucherzentrale.de/umwelt-haushalt/wohnen/die-erste-eigene-wohnung-checkliste-zum-einzug-72938

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

So bald du 18 bist, hat das Jugendamt damit nichts mehr zu schaffen. Das Problem dabei ist aber dass du bis du 25 bist, ein Studium beendet hast, oder eine Ausbildung abgeschlossen, hast du seitens des Jobcenters etc. keinen Anspruch auf Kosten für eine eigene Unterkunft.

Wenn deine Eltern, die eigendlich verpflichtet sind, dir eine Unterkunft zu stellen, dies nicht können, wirst du also so lange noch eine andere Lösung finden müssen.