Unfallschaden bekommen ohne das es gekürzt wird?

6 Antworten

Du hast einen Denkfehler gemacht, du siehst nur das Bargeld. Das Auto ist doch jetzt auch 4000 Euro weniger wert. Du hast nichts verdient, sondern nur Bargeld für den Schaden bekommen.


boubouche666 
Fragesteller
 29.12.2021, 18:20

Danke für deine Antwort! Habe mich wohlmöglich etwas falsch ausgedrückt, wird selbstverständlich repariert :)

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Laut Bundessozialgericht gilt als anrechenbares Einkommen im Sinne von SGB II § 11 das,

was während des Leistungsbezugs wertmäßig dazukommt.

Wenn dein Auto also durch einen Unfall 4.000 € an Wert verliert, und du 4.000 als Schadensersatz einnimmt,

dann hast du ja gar kein anrechenbares Einkommen im Sinne von SGB II § 11.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Der Schaden ist doch am Auto entstanden und wird somit auch für die Reparatur gebraucht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

kevin1905  29.12.2021, 18:14

Es besteht aber keine Instandsetzungspflicht, so lange das Fahrzeug verkehrstauglich i.S.v. StVG und StVO ist.

Wenn keine Reparatur durchgeführt wird, entfällt die Auszahlung der USt. und vielleicht geht es dem Fragesteller hierum ob dies anrechnungsfähig ist.

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Normalerweise wird der Schaden direkt über die Werkstatt abgewickelt. Du siehst von dem Geld gar nichts. Alternativ hast du das Recht, dir den Schaden in Höhe des Gutachtens auszahlen zu lassen. Ob du dann das Auto reparieren lässt oder nicht, ist deine Sache.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Googel einfach mal nach "Anrechnung Versicherungsleistung ALG 2" und derlei Suchbegriffen.

Ich meine, daß das Geld nicht angerechnet werden darf.