Unfallschaden bekommen ohne das es gekürzt wird?
Hallo meine Lieben,
Vor kurzem hatte ich einen Unfall.
Polizei wurde verständigt, aufgenommen, Gutachten erstellt, mit Anwalt beschleunigt (eindeutige Sache).
Nun beträgt der Schaden ca. 4000€. Da ich Hartz 4 bekomme, frage ich mich gerade, ob diese 4k€ gekürzt werden / angerechnet oder sonstiges ODER kann ich es behalten, um damit den Schaden zu regulieren?
Danke für jegliche Hilfe und Antworten :) !
6 Antworten
Laut Bundessozialgericht gilt als anrechenbares Einkommen im Sinne von SGB II § 11 das,
was während des Leistungsbezugs wertmäßig dazukommt.
Wenn dein Auto also durch einen Unfall 4.000 € an Wert verliert, und du 4.000 als Schadensersatz einnimmt,
dann hast du ja gar kein anrechenbares Einkommen im Sinne von SGB II § 11.
Gruß aus Berlin, Gerd
Du hast einen Denkfehler gemacht, du siehst nur das Bargeld. Das Auto ist doch jetzt auch 4000 Euro weniger wert. Du hast nichts verdient, sondern nur Bargeld für den Schaden bekommen.
Danke für deine Antwort! Habe mich wohlmöglich etwas falsch ausgedrückt, wird selbstverständlich repariert :)
Der Schaden ist doch am Auto entstanden und wird somit auch für die Reparatur gebraucht.
Es besteht aber keine Instandsetzungspflicht, so lange das Fahrzeug verkehrstauglich i.S.v. StVG und StVO ist.
Wenn keine Reparatur durchgeführt wird, entfällt die Auszahlung der USt. und vielleicht geht es dem Fragesteller hierum ob dies anrechnungsfähig ist.
Normalerweise wird der Schaden direkt über die Werkstatt abgewickelt. Du siehst von dem Geld gar nichts. Alternativ hast du das Recht, dir den Schaden in Höhe des Gutachtens auszahlen zu lassen. Ob du dann das Auto reparieren lässt oder nicht, ist deine Sache.
Googel einfach mal nach "Anrechnung Versicherungsleistung ALG 2" und derlei Suchbegriffen.
Ich meine, daß das Geld nicht angerechnet werden darf.