wenn auf dem Zebrastreifen ein Unfall geschieht, weil die Fußgängerampel auf rot umschlägt, wer hat dann Schuld?

10 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Dann hat ganz eindeutig der Autofahrer schuld.

Es ist nicht nötig bei grün die Straße komplett zu überqueren. Wenn man bei grün los geht ist alles in Ordnung. Normalerweise ist die rotphase für den kfz Verkehr auch noch so lang das man es dann über die Straße schafft. Aber wenn jemand langsamer ist muss der Autofahrer halt warten.

Und selbst wenn der Fußgänger bei rot los geht, sich also eindeutig falsch verhält, hätte der Autofahrer noch eine teilschuld von mindestens 50% (beim abbiegen eher mehr). Das bedienen einer zum Teil mehrerer tonnen Schwerer Maschine stellt eine hohe Verantwortung da und gerade beim abbiegen hat man hohe Sorgfaltspflichten. Wenn da ein Fußgänger im Weg ist, ganz egal ob zurecht oder nicht muss man aufpassen und wenn nötig warten.

Wer so egoistisch ist und bewusst Verletzungen des Passanten in Kauf nimmt oder zumindest so grob fahrlässig verursacht weil der aus seiner Sicht zu langsam ist oder auch wenn er sich falsch verhält begeht eine Straftat und ist nicht geeignet ein kfz zu führen.

Es ist vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass man noch in der letzten Sekunde Grün losgehen darf. Dementsprechend sind Ampeln vorgeschriebenermaßen so getaktet, dass auch dann noch ausreichend Zeit zum Überqueren des Überweges bleibt, bevor der andere Verkehr grün bekommt.

Das soll so sein. Abgesehen von der Konstellation wo Fußgänger und abbiegende PKW gleichzeitig Grün haben, ist Deine beschriebene Situation gar nicht möglich.


bachforelle49 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 11:41

die politische Landschaft will einfach nicht begreifen, daß die zunehmende Veränderung auch durch demographische menschliche Assoziationen auch den Verkehr berühren - natürlich braucht die Schar von Rollatoren und Rollstühle, Alte und behinderte Menschen auch einen anderen Takt auf dem Zebrastreifen - das im Kontext zur wachsenden Anzahl von E-"Panzern"

tinalisatina  03.06.2024, 11:05
wo Fußgänger und abbiegende PKW gleichzeitig Grün haben, 

Ich kenne Dutzende Ampeln, wo das so ist.

Selbst ohne Ampel bleibt ein "Zebrastreifen" ein solcher.

Auch ohne: Fußgänger dürfen im Falle die Ampel springt während der Querung auf Rot, die Straße natürlich zu Ende überqueren. Als Fahrzeugführer hat man auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen.


tinalisatina  03.06.2024, 11:07
Selbst ohne Ampel bleibt ein "Zebrastreifen" ein solcher.

Wenn es eine Ampel gibt, dann gibt es keinen Zebrastreifen. Zumindest nicht in Deutschland, CH und A ist das anders.

ES1956  03.06.2024, 10:47
Selbst ohne Ampel bleibt ein "Zebrastreifen" ein solcher.

Aber mit Ampel gilt die Ampel.

Was nicht bedeutet dass man Fußgänger überfahren darf.

ES1956  03.06.2024, 10:54
@Jel82

Bitte gerne, hättest aber auch selbst drauf kommen können.

Jel82  03.06.2024, 10:56
@ES1956

Mir war das schon klar, allerdings nicht, dass manchen Menschen das extra gesagt werden muss :)

In Deutschland gibt es keine Zebrastreifen mit Ampel. Entweder ist da ein Zebrastreifen, oder da ist eine Fußgängerampel, aber dann sind da keine Streifen.

In jedem Fall würde der Autofahrer ja den Fußgänger sehen, also ist er voll schuld, wenn er dann den Fußgänger anfährt.

Ich habe hier noch nie einen Zebrastreifen mit Ampel gesehen, aber derjenige, der jemanden umfährt ist Schuld.