Nicht rechtzeitiges Blinken beim Abbiegen?

4 Antworten

Der Hintermann, weil der Abstand nicht ausreichend war.
Mir wäre keine Definition bekannt, die vorgibt, wie früh man blinken muss. Klar, auch ich ärgere mich über die Deppen, die sehr spät den Blinker anwerfen oder erst am besten erst im Abbiegen – was zugegebenermaßen wirklich zu spät wäre – aber ob man es nun 10, 20 oder 100 m vor dem Abbiegen macht, hätte ich noch nicht gelesen, dass es dafür eine festgelegte Regelung gäbe. Und der Vordermann hätte natürlich auch genauso gut aufgrund einer Gefahrensituation eine Vollbremsung machen können müssen und du wärst aufgefahren, das spricht also eindeutig für deinen zu geringen Sicherheitsabstand, unabhängig vom Blinken.


Topses  13.06.2024, 10:53

So isses :-)

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KevinHP  13.06.2024, 11:30
Mir wäre keine Definition bekannt, die vorgibt, wie früh man blinken muss. 

§ 9 Absatz 1 Satz 1 StVO:

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Ich denke, wenn man erst bremst und dann blinkt, dann blinkt man zu spät. :)

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T3Fahrer  13.06.2024, 11:40
@KevinHP

Das ist ja das, was ich meinte mit "im Abbiegen" erst blinken sei zu spät. Was ich zum Ausdruck bringen wollte, dass halt nirgendwo mal eine greifbare Meter-Angabe steht. Was ist rechtzeitig? Ist schon ein bisschen Interpretationssache.

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KevinHP  13.06.2024, 12:26
@T3Fahrer

Da gebe ich dir Recht. Kommt natürlich auch immer auf die Geschwindigkeit und vorherige Kreuzungen an.

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Wie so oft ist das eine Auslegungssache des Gerichts.

Grundsätzlich gilt:

  1. Autofahrer müssen rechtzeitig und eindeutig vor dem Abbiegen blinken. Bei einem Verstoß werden ein Verwarnungsgeld von 10 EUR bzw. mit Unfallfolge 35 EUR fällig. Aber
  2. Nachfolgende Autofahrer müssen den Abstand zum Vordermann und ihr eigenes Fahrverhalten so anpassen, dass sie ihr Fahrzeug jederzeit rechtzeitig bremsen können. Zudem ist immer mit den Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen.

So gesehen wäre eine auf eine anteilige Schuld beider Autofahrer zu schließen.

Es gibt allerdings auch Urteile die besagen, dass der vorausfahrende Autofahrer aufgrund der nicht oder zu spät gegebenen Blinksignals die alleinige Schuld trägt.

Kommt also immer auf den genauen Vorgang drauf an - und nicht zuletzt auf die Auslegung des Gerichts.

Man muss immer einen Abstand haben, dass man auch in Gefahrensituationen noch rechtzeitig anhalten kann. Wenn z.B. ein Kind auf die Strasse rennt und der vordere deswegen eine Vollbremsung machen muss, hätte der Auffahrende zu 100% Schuld.

Beim Abbiegen macht man normalerweise keine scharfe Bremsung. Wenn da jemand draufknallt, hat der erst recht nicht den richtigen Abstand gehabt oder ist unaufmerksam gewesen. Von daher wird er imho die ganze Schuld oder die Hauptschuld bekommen.

Der Vorausfahrende hat die Aufgabe rechtzeitig zu Blinken und zu Bremsen. Der Hinterherfahrende hat die Aufgabe den Sicherheitsabstand einzuhalten. Ich denke, dass würde auf 50/50 hinauslaufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hobby und Ausbildung

Topses  13.06.2024, 10:51

Glaub ich nicht, dass es auf 50/50 rausläuft. Man muss immer einen Abstand haben, dass man auch in Gefahrensituation (Vollbremsung) noch anhalten kann. Beim Abbiegen macht man normalerweise keine Vollbremsung. Also hat der Auffahrende viel zu wenig Abstand gehabt oder ist unaufmerksam gewesen. Max. eine kleine Teilschuld (10-20%) des Vorausfahrenden gerechtfertigt.

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ReiskocherXL  13.06.2024, 13:00
@Topses

Beim Abbiegen macht man normalerweise keine Vollbremsung.

Du sagst es "normalerweise". Ich habe sehr oft erlebt, dass der vorausfahrende abgelenkt oder ortskundig ist und eine Vollbremsung einlegt, dass er noch einbiegen kann. Genauso auf der Autobahn wenn die netten Patienten kurz davor sind die Ausfahrt zu verpassen oder sie bereits verpasst haben.

Wenn man das nachweisen kann, dann kommt der vorausfahrende nicht leicht davon.

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