Fußgänger über Rot, trotzdem Pkw Fahrer schuld?
Guten Tag Zusammen,
ich hab eine Frage bezüglich einer Verkehrssituation.
Ich stehe an einer Ampel als dritter und möchte rechts abbiegen. (T-Kreuzung) Ich sehe den Fußgängerüberweg (Ampel) und der ist frei, bis auf den Anfang, der ist durch eine Hausecke verdeckt. Die Fußgängerampel wird rot, meine Ampel noch grün. Auf einmal kommt dann hinter der Ecke ein kleiner Junge, nicht älter als 5, und fährt mit einem Fahrrad drüber. Ich konnte zum Glück rechtzeitig bremsen, doch wer wäre in der Situation dafür verantwortlich?
Die Eltern die die Aufsichtspflicht verletzt, da sie weit und breit nicht zu sehen waren?
Ich, der abbiegt ?
Das Kind ja nicht, es ist ja noch nicht gesetzlich zurechnungsfähig.
Würde mich über paar Antworten freuen, finde nämlich derartig nichts im Netz.
Danke euch 😇
5 Antworten
Je nach Einzelfall:
- wie viel Aufsicht haben die Eltern geleistet, inwiefern ihre Pflicht verletzt? Es ist ein Unterschied, ob sie das Kind quasi angeleint hatten, dieses sich losgerissen hat und sie nicht mehr hinterher kamen, oder ob sie das Kind stundenlang sich selbst überlassen hatten.
- wie lange im Voraus konntest du das Kind sehen und dich darauf einrichten, dass es sich vermutlich nicht an die Verkehrsregeln halten wird?
Da müsste man die Gutachten abwarten und was der Richter daraus macht. Also welche Schuldverteilung.
Vielen Dank für die Ausführliche Antwort, es ist ja zum Glück zu keinem Unfall gekommen. Da ich direkt in die Eisen gegangen bin.
Zu dem Zeitpunkt habe ich das Kind vorher garnicht gesehen, erst als ich um die Ecke gefahren bin.
Ich habe nach dem Bremsen direkt geschaut wo sich die Eltern befinden und keine gefunden. Bestimmt 100 m im Umkreis niemand zusehen. Selbst meine Beifahrer haben niemanden in der Nähe gesehen 🤷🏻
Allgemeine Verkehrsregeln
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf
Du schreibst:
Ich sehe den Fußgängerüberweg (Ampel) und der ist frei, bis auf den Anfang, der ist durch eine Hausecke verdeckt.
In diesem Fall sind die Sichtverhältnisse erheblich eingeschränkt und du beim Abbiegen (auch bei Grün) zur besonderen Vorsicht verpflichtet.
Bei einem Unfall hättest du sicher eine Teilschuld.
Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast und so ausführlich geantwortet hast 👍🏼
Deine Behauptungen sind leider völlig inkompetent und haben mit der Straßenverkehrsordnung nicht das Geringste zu tun.
Deine Ausdrucksweise zu kommentieren spare ich mir an dieser Stelle.
Ich hätte aber gerne einen Kommentar über meine Ausdrucksweise.
Sag mir, dass ich falsch liege,
sag mir, dass die Leute NICHT unaufmerksamer sind,
sag mir, dass die Leute NICHT die ganze Zeit mit dem Handy beschäftigt sind,
sag mir, dass die Kinder heute NICHT sich auf der Straße "frei entfalten" sollen.
PS.:
Ich bin Radfahrer, kein Autofahrer, bekomme die Zustände aber aus erster Hand mit
und sehe, wie viele Radfahrer mit dem Handy in der Hand fröhlich Nachrichten tippen,
mit den schicken Buds im Ohr den neuesten Gangsterrap hören
und sich via Noise Cancelling komplett aus dem Verkehrsgeschehen ausklinken.
Das gilt selbstverständlich auch für Autofahrer, sehe ich aber eher VEREINZELT.
Aber bei Fußgängern, Radfahrern und Scooterfahrern sehe ich das fast durchgehend.
Sag mir, dass ich falsch liege und BELEGE es auch.
Die Statistiken belegen nämlich leider Gottes das Gegenteil.
Und Sorry, meine Ausdrucksweise kann man als sarkastisch und zynisch betrachten,
aber solange es dagegen noch keinen Paragraphen gibt, wirst du damit leben müssen.
Wenn du darauf keinen Bock hast, steht es dir frei, es zu ignorieren.
PPS.:
Was die StVO betrifft.
Wenn sich alle an §1 der StVO halten würde, bräuchte es alle weiteren nicht.
Aber Tendenz ist nunmal, dass die Zahl der Smombies immer weiter ansteigt
und der Fußgänger dabei nichtmal was zu befürchten hat. Zumindest nicht rechtlich.
Einzig Litauen hat Bußgälder für unaufmerksame Fußgänger eingeführt.
Und was macht Deutschland?
Bestraft weiter den Autofahrer dafür, dass der Fußgänger oder Radfahrer nach dem Darwin Award schreit.
Kann leider keine Links einstellen,
aber gib mal bei Google die Begriffe "Statistik" und "Smombies" ein.
Das Kind ja nicht, es ist ja noch nicht gesetzlich zurechnungsfähig.
Dann haften die Eltern, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Du wärest dann Schuld.
Die Eltern bekämen unter Umständen eine Teilschuld.
Bei Kindern und Alten bekommst als Autofahrer immer die Schuld zu mindestens eine Mitschuld, weil man so zu fahren hat, das man seine Kiste jederzeit zum stehen bekommt, überhaupt an unübersichtlichen Ecken.
Das war früher mal so.
Wenn du einigermaßen plausibel nachweisen kannst,
dass das Kind quasi direkt vor die Haube gespawnt ist (Dashcam z.B.),
dann urteilen die Richter mittlerweile ganz anders als früher,
da sich die Kamikazefußgänger wie die Karnickel vermehren
und sich solche Vorfälle mittlerweile häufen.
Oft sind nicht die Autofahrer Schuld.
Mittlerweile darf auch ein Aurofahrer darauf vertrauen,
dass sich Fußgänger oder Radfaher an gewissen Grundregeln halten,
wenn die Stellen unübersichtlich sind.
Es kann nicht mehr einseitig vom Autofahrer verlangt werden,
quasi anzuhalten und nach dem Rechten sehen.
Was kommt als nächstes, verpflichtende Einweiser?
Macht einfach mal die Glubscher auf und behaltet eure Kinder im Auge,
statt dauernd nur auf das verdammte Handy zu glotzen.