Umlegbare Kosten bei Vermietung ohne Teiltausch?

3 Antworten

Reparaturen gehen zu Lasten des Eigentümers. Mieter zahlen lediglich eine NUTZUNGSLEISTUNG

Wenn der Mieter auszieht, gehört die Anlage ja immer noch dem Vermieter, wieso sollte der Mieter denn SEINE Investition zahlen?


RepMieter 
Beitragsersteller
 08.12.2024, 16:00

Es geht ja nicht um das Gerät selbst, sondern die Nutzung des Geräts. Und woher die Verstopfung kam, ist nicht bekannt.

DerHans  08.12.2024, 16:01
@RepMieter

Diese "Verstopfung" hat aber sicher nicht der Mieter zu verantworten.

Beseitigung einer "Verstopfung" ist auch eine Reparatur. Die Kosten sind nicht als Betriebskosten umlegbar. Sollte der Mieter die "Verstopfung" verursacht haben kann ihm der Vermieter die Kosten in Rechnung stellen.

MMn handelt es sich hier um eine reguläre Instandhaltungsarbeit, die nicht umlegbar ist.