Umlegbare Kosten bei Vermietung ohne Teiltausch?
Bei Vermietung sind Reparaturen nicht auf den Mieter umlegbar. Wenn bei einer Solarthermie eine Verstopfung im Kreislauf Ursache war, und keine nennenswerten Teile getauscht wurden, ist das dann trotzdem eine Reparatur, für deren Kosten alleine der Vermieter aufkommen muss? Nutznießer der Solarthermie ist ausschließlich der Mieter
3 Antworten
Reparaturen gehen zu Lasten des Eigentümers. Mieter zahlen lediglich eine NUTZUNGSLEISTUNG
Wenn der Mieter auszieht, gehört die Anlage ja immer noch dem Vermieter, wieso sollte der Mieter denn SEINE Investition zahlen?
Diese "Verstopfung" hat aber sicher nicht der Mieter zu verantworten.
Beseitigung einer "Verstopfung" ist auch eine Reparatur. Die Kosten sind nicht als Betriebskosten umlegbar. Sollte der Mieter die "Verstopfung" verursacht haben kann ihm der Vermieter die Kosten in Rechnung stellen.
MMn handelt es sich hier um eine reguläre Instandhaltungsarbeit, die nicht umlegbar ist.
Es geht ja nicht um das Gerät selbst, sondern die Nutzung des Geräts. Und woher die Verstopfung kam, ist nicht bekannt.