Extrakosten durch Boiler während Heizungssanierung auf Mieter abwälzen?
Hallo!
Meine ehemalige Vermieterin hat während unseres Mietverhältnisses die Heizung auf ein Moderneres System umrüsten lassen. Während der Mehrwöchigen Umbauphase wurde das Warmwasser mit einem Elektroboiler erhitzt. Diese Extrakosten, sowie die Stromkosten durch die Bauarbeiter werden jetzt in der Nebenkostenabrechnung als Mehrkosten deklariert.
Meines Erachtens sind das aber Kosten, die nach §1 Abs. 2 der BetrKV nicht umlegbar sind und als Werbungskosten in ihrer EkSt-Erklärung geltend gemacht werden können.
Wer ist nun im Recht?
1 Antwort
Alle beide. WW-Kosten hättest du auch ohne Umrüstung. Die Stromkosten des Baubetriebes trägt aber der Vermieter. Widersprich der BK-Abrechnung im Punkt Stromkosten des Umbaues, zieh den Betrag von der Endsumme ab.
Du könntest die BK-Abrecnung mit der vorangegangenen vergleichen und somit feststellen, in welcher Kostenstelle es eine Steigerung gab. Dann solltst du im Büro des Vermieters alle Kosten auf Richtigkeit prüfen um Fehler auszuschließen. Fotografiere die Belege. Wasser /Abwasser und Heizung sind in der Regel die Kostentreiber. Wer liest da den Verbrauch ab? Hast du auch die Verbräuche abgelesen?
Hi Gerhart! Danke erstmal für deine Antwort.
Es ist nur so, dass die Extrakosten (trotz nachweislich gefallenem Gesamtverbrauch) um annähernd 50% höher sind als die Vorauszahlungen abgedeckt haben. Ich hatte einen Nebenkostenzahlung von 100€ Monatlich, soll jetzt aber 508€ nachzahlen.
Diese Kosten hätte ich ja nicht gehabt, wäre es nicht zu dieser nur für den Vermieter relevanten Sanierung gekommen.
Mein Bedenken daran ist, dass ich die Kosten nicht unrechtens übernehmen möchte.