Üble Nachrede Anzeige nach Veterinäramtskontrolle?


11.06.2021, 17:05

P.S. Mittlerweile habe ich auch beim Veterinäramt Revision eingelegt. Können die Hofbesitzer dann auch noch was machen?

3 Antworten

Durchaus möglich.

Zwischen der Annahme, dass alles nicht tierfreundlich zugeht und einer Kontrolle vom Amt liegt ja noch allerhand. Es würde auch eine Rolle spielen, wo du noch etwas erzählt hast, was ggf nicht stimmt.

Dein Irrtum könnte evtl sein, dass tierschutzgerecht und tierfreundlich nicht das gleiche ist.

Da musst du nur den Leguan und die Grille fragen. Den Kauz und das Küken. Die Schlange und die Maus.

Gruß S.


Beatawilczek11 
Beitragsersteller
 11.06.2021, 17:08

Ich habe auch bereits Revision bei dem Amt eingelegt, also die Meldung zurück gestellt. Ist dann noch strafrechtlich etwas möglich ?

Sirius66  11.06.2021, 18:46
@Beatawilczek11

Das sind ja 2 Paar Schuhe!

Das eine ist ja gelaufen, oder nicht?! Das kannst du ja nicht zurück nehmen. Die haben auf deine Meldung hin geschaut und nichts gefunden. Ende.

Was der Hofbesitzer seinerseits gegen dich unternimmt, ist ein ding. Ein anderes Verfahren.

Da nützt deine Rücknahme ja nichts mehr.

Und Revision bedeutet Widerspruch! Wenn du das so genannt hast, erhebst du Einspruch gegen die Entscheidung des Amtes!

Kinderkram, das interessiert die Öffentlichkeit in keiner Weise. Wenn er sich verleumdet fühlt, dann kann er sich gerne von der Staatsanwaltschaft erklären lassen, dass dem so nicht ist.

Nein.


Sirius66  11.06.2021, 16:59

Wieso nicht?