Welche Rechte bei gekaufter kranker Katze?
Kennt sich hier jemand mit den Rechten aus, wenn man ein krankes Tier kauft?
Unsere akira ist seit dem 28.03 bei uns.
Wieviel sie miteinschleppte machte sich nach und nach bemerkbar.
Fing an mit nagelpilz, Flöhen und Milben.
Struppigem Fell und einem Gewicht von 2,4kg mit einem halben Jahr / gewogen hatte ich sie aber erst nach 1-2 Monaten(ich weiß nicht ob das artgerecht ist, aber sie war und ist sehr sehr schlank..)
Wir hatten sie von eBay Kleinanzeigen.
Das Haus war ein neubauhaus - man geht von aus das alles prima ist, aber sie hatte mehrere Katzen und Hunde.
Alles roch nach pisse..und akira und auch die anderen Katzen waren eher ängstlich.
Dort war auch ein mainecoon mix, welcher aussah wie eine Ratte (die Mutter noch schlimmer) auf den Bildern sahen die Tiere top aus!
Mein Kater war kerngesund.
Seitdem sie da ist gehts aber auch ihm nur so lala.
Da sich herausgestellt hat, das die gute Maus Giardien mit einschleppte.
Alles erstmal halb so wild, aber es stellt sich immer mehr heraus das ihr Immunsystem sehr schlecht ist und sie immer wieder an den Giardien erkrankt.
Momentan hat sie starken Durchfall (nach der Behandlung ca. 3-4 Tage fing der schlagartig sehr sehr stark an)
Die Maus hat uns sehr viel Geld gekostet.
Das ist erstmal alles halb so wild, ABER..
Als ich akira damals gekauft habe, war direkt danach mein eBay Kleinanzeigen Account gesperrt (aus welchen Gründen auch immer)
Ich habe der Frau nochmal eine Mail geschrieben mit meiner Telefonnummer, aber nie kam eine Reaktion.
Ich war sehr lange hin und her gerissen, was ich machen soll.
aber nun platzt mir der Kragen.
Ja, ich habe zu lange gewartet, aber besser spät als nie.
Ich war eben am Handy meines Freundes und habe dort auf eBay Kleinanzeigen nach Katzen in ihrem Ort geschaut und tada, fündig geworden.
Genau das gleiche Foto vom Kater wie damals in der Anzeige, aber ein neues Profil.
Das wir das Veterinäramt informieren ist jetzt völlig klar!
Aber welche Rechte habe ich überhaupt bzw welche Rechte habe ich noch.
Gerne würde ich dort auch nochmal vor Ort vorbeifahren und definitiv eine Erstattung für die (nicht mal Hälfte) der ganzen Kosten haben (TA Rechnungen und Befunde haben wir alle)
Aber darf ich das ?
8 Antworten
Es gibt keine Ansprüche wenn ein Tier dann erkrankt. Auch wenn die Erkrankung "abzusehen" war.
Das Risiko bist du an der Stelle selbst eingegangen und seien wir ehrlich - von der Zustandsbeschreibung her - kann man kaum darüber überrascht sein.
wenn sie ein Gewerbe betriebt mit dem Verkauf der Welpen, es aber nicht als solches angemeldet hat , Gewerbeamt und Finanzamt einschalten.
Da hast du ein bisschen zu lange gewartet. Du hättest die Katze sofort beim Tierarzt vorstellen sollen und ihr den Zustand schriftlich geben lassen sollen. Jetzt kann die Verkäuferin sagen dass sich die Katze das alles bei dir geholt hat. Das sind ja alles keine angeborenen Dinge.
Wenn die Haltung dort nicht in Ordnung ist kannst du das Veterinäramt hinschicken.
Aber auf deinen Kosten wirst du sitzen bleiben fürchte ich.
Ich war mit ihr beim Tierarzt und habe mir alle Berichte geben lassen.
ich weiß ja, nicht was du bezahlthast, wahrscheinlich 600 ocken
die abzock tierarzt rechnungen, hätte man sicher halbieren können, mit vorherigen fachwissen,
davon abgesehen, wenn das veterinäramt, denen die bude ausräumt, was drastisch wäre, hättest d größeren schaden und erfolg angerichtet als diese klage, kannst du natürlich aus kopfschmerz gründen auch noch machen, wenn du genug geld hast, rechne mal mit paar tausend euro ,
wichtig ist beim veterinäramt druck zu machen,
ist nunmal so , das größere katzenbestände krankheiten haben ,
bei giardien ist der durchfall und die abmagerung erkennbar, aber ein laie kann da sicher nicht auf giardien schließen,
brauchst da wirklich einen spezialisierten anwalt auf tierrecht, der weiß im praktischen besser bescheid als wir, wie die chancen sind
als laie würde ich sagen, kommt drauf an, was du beweisen kannst,
und es wird sich nicht zu den anwaltskosten rechnen(+ die gefahr zu verlieren, dann zahlst du doppelt) deswegen geld zurück zubekommen, ist sinnlos, kopfschmerzen bereiten, ja
nochmal als tip, wenn du erreichst, mit einer namentlichen anzeige beim veterinäramt, das sie vorbeischauen, und das müssen sie " glaube" , wenn man das so macht, dann hast du schon alles getan, den rest muss das vetamt entscheiden, vor ort, in der anzeige eben alles genau beschreiben, was du gesehen hast
Hi,
das kommt darauf an, ob du dir vor Gericht eine Rückerstattung der Tierarztkosten und/ oder des Kaufpreises erstreiten möchtest. Denn einfach so wird dir derjenige vermutlich nichts bezahlen.
Und was du beweisen kannst. Also was dein Tierarzt aussagt/ im Gutachten schreibt.
Es hängt vor allem davon ab, ob du
a) von Privat an Privat gekauft hast, oder
b) von einem gewerbsmäßigen Züchter gekauft hast.
Trifft a) zu ist eine Klage ausichtslos, da ein privater Käufer nicht verpflichtet ist, genügend Fachwissen zu besitzen, um zu erkennen, dass ein Kitten krank ist.
Trifft b) zu, dann hat der Züchter eine 2-jährige Gewährleistungspflicht gegenüber dem Käufer.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Züchtet, der beweisen können muss, dass er das Tier gesund übergeben hat und es erst beim Käufer erkrankte und diese Erkrankung nicht vom Züchter zu verantworten war.
Danach tritt eine Beweisumkehr in Kraft und du als Käufer musst beweisen können, dass die Erkrankung schon vor der Abgabe bestand.
Was ist nun ein gewerbsmässiger Züchter? Die liegt vor, wenn der Züchter 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Zuchttiere hält, oder 5 oder mehr Würfe im Jahr hat.
Ob derjenige im Verein züchtet oder nicht ist nicht relevant. Es ist auch nicht relevant, ob es Rassekatzen oder Mixe sind.
Realistisch kannst du das nur nachweisen, indem du alle Verkaufsanzeigen sammelst und auswertest.
Bei einer Katze mit einer nachgewieseber Erbkrankheit und wenn man nachweisen kann, dass der Züchter gewerbsmässig züchtet sollte man gute Chancen haben, den Züchter erfolgreich zu verklagen.
Bei euch sehe ich hingegen leider einige Probleme, z.B. ob dieser Vermehrer tatsächlich als gewerbsmässig eingestuft wird.
Und ob du eindeutig beweisen kannst, dass z.B. die Giardien oder der Pilz aus dem Haushalt des Vermehrers kommen oder ob nicht doch die Möglichkeit besteht, dass die Katze sich damit später im neuen Zuhause angesteckt hat.
Letztendlich musst du dich da von einem auf Tierrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Vorher solltest du aber Anzeigen sammeln und mit deinem Tierarzt reden, der dir ein Gutachten nachträglich schreiben soll.
In den Befunden steht lediglich drin, welche Erkrankungen deine Katze hat/ hatte.
Du brauchst aber einen Nachweis dafür dass z.B. der Pilz schon beim Kauf da war und sich das Kitten nicht bei dir Zuhause angesteckt hat. d.h. dein Tierarzt muss aussagen, dass die Pilzerkrankung mutmaßlich vom Züchterhaushalt stammen muss.
Wenn du mit dem Kitten ein paar Tage nach dem Kauf beim Tierarzt war, dann kann es gut sein, dass dein Tierarzt aussagen kann, dass die Erkrankung so weit fortgeschritten war, dass sich das Kitten schon vor 1-2 Wochen angesteckt haben muss- also beim Züchter.
Warst du erst 3-4 Wochen nach dem Kauf beim Tierarzt wird es fast unmöglich sein nachzuweisen, dass der Pilz vom Züchterhaushalt kommt und die Katze sich nicht erst nach dem Kauf angesteckt hat.
Alles, was deine Katze so hat/ hatte sind ansteckende Erkrankungen. Die kann es vom Züchterhaushalt haben oder sich nach dem Kauf zugezogen haben. Der Anwalt des Züchters wird letzters als Argument nutzen.
Dann fängt das ganze ja schon mies an. Gekauft haben wir sie am 29.03 der erste TA Besuch bezüglich der Entwurmung des Shampoos für die Krallen und etwas gegen Milben war am 11.04, aber die Giardien wurden erst am 16.05 festgestellt (natürlich hatten wir schon ein paar Tage Symptome, aber bis dahin wusste ich ja nicht mal was Giardien sind) ..
Ja, leider. Der Vermehrer kann jetzt behaupten, dass sich die Katze nach dem 29.03. mit den Giardien angesteckt haben muss und der Züchter somit nichts damit zu tun hat.
Dein Tierarzt wird nicht sagen können, woher die Giardien kommen.
Tja, und bei einer so dünnen Beweislage wird ein Richter vermutlich nicht in deinem Sinne entscheiden.
Was genau meinst du mit dem Gutachten?
ich habe mir auf jedenfall schon alle Befunde ausdrucken und geben lassen und alle TA Rechnungen von ihr aufgehoben.