Anzeige wegen üble nachrede, Rufschädigung?

1 Antwort

Anzeige wegen üble nachrede

Das geht nur, wenn die behaupteten Dinge unwahr sind. Siehe hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das scheint aber ja nicht der Fall zu sein.

Du kannst niemanden dafür bestrafen (lassen), dass er/sie die Wahrheit sagt.