Rufmord, üble Nachrede?
Hallo ich bräuchte etwas rechtliche Hilfe.
Ich weiß durch Zufall, dass eine Person negative Tatsachen über mich verbreitet, die meinem Ruf enorm schaden können. Diese Tatsachen sind wahr, jedoch schon veraltet und eigentlich weiß es so gut wie niemand aus diesem (neuen) Umkreis. Könnte ich es in Erwägung ziehen die Person anzuzeigen? Und wenn ja weshalb? Rufmord, Verleumdung und üble Nachrede sind ja irgendwie alle verbunden mit nicht wahren Tatsachen.
10 Antworten
Rufmord, Verleumdung und üble Nachrede sind ja irgendwie alle verbunden mit nicht wahren Tatsachen.
So spricht man nur wenn es eine Lüge ist was ja bei dir nicht der Fall ist. Darf ich fragen worum es sich handelt? Trotzdem darf diese Person solange es nicht mit ihm/r zu tun hat das groß rumerzählen. Anzeige würde glaube ich im Sande verlaufen, trotzdem hast du das recht.
Naja wenn er sich z.b Körperlich Strafbar gemacht hat ist das ein unterschied als eine Intime Sache oder sonstiges
Jedenfalls gibt es Rufmord nicht als Straftatbestand.
Könntest zu einem Anwalt gehen, wenn dich das so stört.
Diese Tatsachen sind wahr, jedoch schon veraltet
__________________________
genau hier kannst du mit übler Nachrede usw angreifen.
Mal angenommen du hattest vor vielen Jahren eine negative Eigenschaft,
die du korrigiert hast also nicht mehr existiert.
Wenn nun dies als noch vorhanden darstellt als ob du diese noch hast verbreitet er über dich Lügen.
Stelle ihn zur Rede und erkläre ihm dass es Konsequenzen für ihn bedeutet wenn er dir weiterhin mit falschen Aussagen schadet
Du kannst dich mal bei der Polizei informieren und ihnen deine Sachlage schildern, da vor allem Rufmord so eine Sache ist, wo man nicht genau weiß ab wann es strafbar ist oder nicht.
Und wie hilft das Wissen darüber, um was es sich handelt, bei der Beantwortung der Frage?