Geld fordern oder nicht?
Hallo, ich war ungefähr 2 Wochen im Ausland und habe daher meinen Hund im Bekanntenkreis abgegeben zum aufpassen. In der letzten Nacht ist mein Hund anscheinend Nachts die Treppen komplett runtergefallen und hat sich ihren Knochen Richtung Oberschenkel gebrochen. Jedoch ehrlich gesagt, kann ich es mir eher weniger vorstellen, da sie bei uns gar keine Treppen hoch oder runterläuft und eher ängstlich darauf reagiert.
Nun habe ich eine Rechnung von ca. 2400€.
Daher meine Frage, könnte ich die komplette Summe zurückfordern oder wenigstens die Hälfte?
6 Antworten
bei bekannten währe mir zu unsicher.ist durchaus möglich das der hunde lange weile zu dir hatte und sich deshalb auch darnach aufgeführt hat
Nein, deine Logik entspricht nicht der Rechtslage. Dein Hund deine Kosten.
Kosten kann man einfordern, wenn einer deinen Hund absichtlich die Treppe runter wirft. Da brauchst du zeugen. Egal wo dein Hund einen Unfall hat, sind das diene Kosten.
Bei offensichtlicher grober Fahrlässigkeit, könntest du die Kosten einfordern. So aber sicher nicht.
Es klingt nach einem ganz normalen Unfall, der passieren kann, so sind es immer deine Kosten.
Im Bekanntenkreis, ohne Vertrag ohne Kosten. du kennst die Wohnung, ja
damit bleibt die Verantwortung immer noch bei dir.
hättest mal deinen Hund in Obhut geben müssen, z.B. Tierheim/Pension, dann wären die verantwortlich gewesen.
es geht nicht um spielen, sondern um einen Treppensturz. die MAs sollten sich da auskennen
Fordern kannst du viel, aber da der Hund privat betreut wurde, wirst du wahrscheinlich nichts bekommen.
und zu ängstlich: Hunde können sich auch erschrecken und dann leider auch Treppen runter fallen.
Da der Hund privat betreut wurde, kannst Du hier auch nichts einfordern.
Gute Besserung Deinem Hund!
Auch ein Hundesitter oder eine Pension muss nur grob Fahrlässige Unfälle bezahlen.
Wer seinen Hund mit anderen Hunden spielen lässt etc. ist bei simplen Unfällen selber der Kostenträger.