Teilt der gesetzliche Betreuer das Geld für meine Mutter ein?

6 Antworten

Ein gesetzlicher Betreuer wird nur dann bestellt, wenn deine Mutter ihre Angelegenheiten (in dem Fall die finanziellen) aufgrund gesundheitlicher/geistiger Einschränkungen nicht mehr alleine regeln kann. Daher ist es dann auch schlüssig, dass sie in dem Fall nicht mehr auf ihr Geld zugreifen kann.

Ein gesetzlicher Betreuer ist kein Geldverwalter. Der gesetzl. Betreuer ist verpflichtet, die Finanzen deiner Mutter im Auge zu haben. Dazu gehört der Abgang der Fixkosten und die Verhinderung von Verschuldung sowie Kosten für Lebensmittel etc.

Das heißt, dass der Betreuer nur dann eingreifen darf, wenn deine Mutter sich bzgl. der oben genannten Punkte fahrlässig verhält. Wenn sie oben genannten Punkte abgesichert sind, kann deine Mutter vom Rest des Geldes kaufen was sie will oder spenden. Der Betreuer darf nur im Rahmen der Existenzsicherung eingreifen. Er ist also verpflichtet, deiner Mutter das Geld auszuzahlen was sie möchte (unter Berücksichtigung der oben genannten Argumente)

ja so ungefähr, sie kann aber mit ihm ausmachen das sie monatlich einen bestimmten Betrag bekommt.

Wenn der Bereich Vermögenssorge ausgeklammert wird, kann die Mutter selbst und eigenständig verfügen.

Ansonsten gibt es ein Taschengeld, dass meist etwas höher ausfällt, wie es in Heimen üblich ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.