Muss mein Vater die gesetzliche Betreuung für meine Mutter bezahlen?

6 Antworten

Wenn sie verheiratet sind, ja. Wenn sie nicht verheiratet sind, muss er es nur wenn er ohnehin Unterhaltspflichtig für sie ist und er muss auch nicht die Gesamtkosten tragen, sondern nur einen Teil, so weit ich weiß. Und wenn er nicht unterhaltspflichtig ist, zahlt der Staat.

Die kosten der Betreuung sind im Rahmen der Unterhaltspflicht zu berücksichtigen! Dein Vater trägt diese also nur, wenn er deiner Mutter unterhaltspflichtig ist

Wenn sie kein Geld hat, kann es eine Betreuung geben.

Zitat:

Betreute, die nicht mittellos sind, müssen die Vergütung und die Auslagen des Betreuers aus ihrem Vermögen bezahlen. Sie erhalten hierzu eine Kostenfestsetzung vom Betreuungsgericht. Bei mittellosen Betreuten wird der Betreuer dagegen vom Staat bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn man selbst kein Vermögen für die Betreuung hat, dann wird dies vom Staat übernommen. Dazu erfolgen aber Prüfungen im Gericht.

Wenn dein Vater Betreuuer deiner Mutter ist (sein soll), dann muss er es nicht von seinem Vermögen zahlen, da das Geld von Betreuer und Betreutem strikt getrennt wird.

Ich weiß jedoch nicht inwieweit es Ausnahmen bei Eheleuten gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Weshalb ist denn überhaupt eine gesetzliche Betreuung erforderlich, wenn dein Vater, wie auch du selbst dich um die Mutter kümmern könnt?

Bitte schildere dein Anliegen umfangreicher, damit man dir auch antworten kann!


Vade810  23.10.2020, 11:17

Wenn jemand körperlich oder geistig nicht in der Lage ist, verschiedene Bereiche des Lebens anzugehen, dann wird eine Betreuung eingeleitet. Das hat nichts damit zutun, ob man bereits Angehörige hat, die einen unterstützen können.

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Kuga50  23.10.2020, 11:22
@Vade810

Dafür kann der Ehemann oder die volljährigen Kinder die Betreuung übernehmen, so wie es die meisten Angehörigen auch tun.

Eltern können auch zu einem Zeitpunkt wo sie noch geschäftsfähig sind, einen Angehörigen (Sohn, Tochter) eine Betreuungsvollmacht, bzw. Generalvollmacht unterschreiben, damit diese dann später die Betreuung übernehmen können.

siehe:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

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Vade810  23.10.2020, 21:46
@Kuga50

Das ist mir bewusst. Ich bin Rechtspflegerin und kenne mich diesbezüglich aus, danke

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