Sozialamt?
Hallo ! Habe eine kleine Rente +Grundsicherung im Alter. Möchte jetzt eine Hausrat+Haftpflichtversicherung Abschließen. Bekomme ich einen Zuschuss?und wie hoch ist der Zuschuss pro Versicherung!
3 Antworten
Nein bekommst du nicht !
Einen Zuschuss zu solchen Versicherungen gibt es weder im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug vom Jobcenter, noch bei Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt.
Man kann nur tatsächlich zu zahlende Beiträge in angemessener Höhe von sogenanntem sonstigen Einkommen im SGB - Xll Bezug absetzen, in der Regel gelten dann monatlich als angemessen 30 € oder nachgewiesene höhere Aufwendungen.
Im SGB - ll Bezug gibt es da eine Pauschale von 30 € auf Versicherungen, wenn man außer sonstigem Einkommen kein weiteres wie z.B. Erwerbseinkommen erzielt und man darauf schon Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berücksichtigt bekommt, denn dann wären diese 30 € schon in den 100 € Grundfreibetrag nach § 11 b SGB - ll enthalten.
Da würde es dann auch keine Rolle spielen ob man tatsächlich eine oder mehrere Versicherungen hat oder nicht.
Bei dir im SGB - Xll gibt es diese Pauschale wie gesagt nicht, du kannst dann von deiner Rente nur tatsächlich nachgewiesene Aufwendungen von deiner Rente absetzen, hat man kein sonstiges Einkommen, gibt es auch nichts was abzusetzen wäre.
Würdest du angenommen monatlich 30 € nachweislich zahlen müssen, dann müssten diese von deiner Rente theoretisch abgezogen werden, dadurch verringert sich dein anrechenbares Einkommen und deine Grundsicherung erhöht sich dann um diesen Betrag, aber das wäre dann auch keine Übernahme dieser Versicherungsbeiträge, sondern nur eine Absetzung vom sonstigen Einkommen.
Wenn du die Beiträge angenommen nur jährlich oder 1/4 jährlich zahlen musst, dann würden diese Aufwendungen auch nur im Monat der Fälligkeit berücksichtigt.
Das Sozialamt bezahlt beide Versicherung, und zwar in ganzer Höhe. Der jeweilige Betrag wird monatlich umgelegt. d.h. du bekommst jeden Monat ein Zwölftel der Beiträge.
Bei der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII werden die Beiträge für beide Versicherungsarten angerechnet. Mit anderen Worten, das Sozialamt bezahlt sowohl Ihre Haftpflicht- als auch Ihre Hausratversicherung. Achten Sie bitte bei Ihrem Antrag auf Grundsicherung ganz besonders auf diesen Punkt. https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/grundsicherung-diese-drei-dinge-muessen-sie-beim-antrag-beachten
Deine Info ist falsch !
Erstens bezahlt weder das Jobcenter noch das Sozialamt solche Versicherungsbeiträge, diese können max. von sogenanntem sonstigem Einkommen wie z:B. einer Rente abgesetzt werden und zweitens, werden solche Beiträge im Regelfall nur in angemessener Höhe berücksichtigt.
Im Normalfall sind das monatlich bis zu 30 € , so wie es auch im SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) Bezug vom Jobcenter ist, da werden pauschal auf sonstiges Einkommen diese 30 € Versicherungspauschale berücksichtigt, wenn nicht schon auf andere Einkommen Freibeträge berücksichtigt werden.
Im SGB - Xll vom Sozialamt ( z.B. Grundsicherung im Alter ) gibt es diese Pauschale von 30 € auf sonstiges Einkommen nicht, da kann man nur etwas absetzen, wenn man auch tatsächlich eine oder mehrere Versicherungen zahlen muss.
Müsste also angenommen monatlich 30 € gezahlt werden, dann würde man diese von der Rente in Abzug bringen können, wäre der Beitrag nur einmal jährlich fällig, dann würde dieser Beitrag im Monat der Fälligkeit zu berücksichtigen sein.
Und in welcher Höhe wir jeweils die Versicherung übernommen
Es kommt auch auf die Versicherten Risiken an, aber da geht es jeweils nur um wenige Euro Unterschied im Jahr. Kannst ja mal nen Rechner bemühen, gibt ja genug im Netz, oder frag bei einem Versicherer deiner Wahl an.
Ne PHV kostet um die 50 Euro im Jahr.
Danke Bitterkraut!!! Ich wollte wissen, wo die grenze bei der Übernahme ist?5-10-20€oder mehr
Die Beiträge werden in der ganzen Höhe übernommen. Wie oft denn noch.
Da hast du mich falsch verstanden! Ich wollte wissen in welcher Höhe sich das Amt pro Monat und Versicherung beteiligt?da gibt es doch mit Sicherheit einen Höchstsatz
Da es sich nicht um Pflichtversicherungen handelt, dürfte es keinen Zuschuss vom Amt geben.
Interessant, tatsächlich werden Beiträge zu diesen Versicherungen auf die Sozialhilfe angerechnet (§ 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII). Dann war meine Antwort vorschnell, entschuldigung!
Das ist aber ein wichtiger und sehr großer Unterschied !
Eine Anrechnung von solch tatsächlichen Aufwendungen ist aber kein Zuschuss den man bekommt, hätte man kein sogenanntes sonstiges Einkommen, dann würde es auch nichts zum absetzen geben.
Unterm Strich bedeutet es aber, dass man die Versicherungen bezahlt bekommt.
Nein eben nicht, man kann sie nur auf Nachweis von sonstigem Einkommen absetzen, hätte man keines, dann gibt es auch nichts abzusetzen.
Ein Zuschuss bedeutet, dass man etwas bekommt und das tut man nicht, selbst im SGB - ll ( ALG - 2 ) Bezug gibt es dafür keine Zuschüsse.
Man bekommt sie nicht gezahlt, wie oft denn noch !
Würde man sie gezahlt bekommen, dann würde es ein Zuschuss sein, ist es aber nicht, weil es nur dann berücksichtigt würde, wenn man auch sonstiges ( im SGB - Xll ) Einkommen wie z.B. eine Rente beziehen würde.
Hätte man kein Einkommen, gibt es nichts was abzusetzen wäre und man zahlt es dann von seiner Grundsicherung alleine.
Komischerweise bekommt meine Nachbarin ihre Haftpflicht von 55 Euro voll angerechnet. Unterm Strich bedeutet, das, dass sie nicht selbst in die Tasche gehen muß.