Hausrat oder Haftpflichtversicherung?

7 Antworten

Wenn überhaupt ein Versicherungsfall eingetreten ist - ihr also nicht im selben Hsusdhalt lebt -, dann wäre es ein Fall für für PHV der Schwester. Da allerdings der Zeitwert eines gebrauchten Stuhl ziemlich genau € 0.-- sein dürfte, ist die Frage müßig.

Wenn ihr im gleichen Haushalt lebt bezahlt niemand etwas.

Wenn ihr aber getrennte Wohnungen habt bezahlt das ihre Haftpflichtversicherung, falls sie entsprechend versichert ist.

Wenn es ein fremder Stuhl ist, dann die Haftpflichtversicherung. Wobei die erstmal die Haftung prüft und, wenn überhaupt, auch nur den Zeitwert reguliert, welcher wohl gegen Null gehen dürfte.

Wenn es ihr eigener Stuhl ist, dann gar keine Versicherung.

die Haftpflicht, falls nicht der Stuhl im eigenen Haushalt beschädigt wurde.

Warum soll man das nicht reparieren können? Die Verleimung der Keilzinken hat nachgegeben. Ich sehe da kein Problem.