Grundsicherung und arbeiten?
Als Bezieherin von Grundsicherung des Sozialamtes darf ich doch wieder arbeiten, wenn der Arzt mich für gesund hält? Also mein Facharzt hat mir schriftlich bestätigt, das meine Erkrankung ausgeheilt ist und zwei weitere Fachärzte haben die selbe Meinung. Da ich keine Rente wegen Erwerbsminderung von der Rentenversicherung beziehe, sind die unzuständig. Haben aber damals das Gutachten erstellt, das ich auf Dauer nicht arbeiten kann. Es ist aber schwierig, hier Arbeit zu finden. Aber ich will nicht für immer beim Sozialamt bleiben. Wer kann mir helfen, da ja AfA und Jobcenter mir jede Hilfe verweigern wegen Unzuständigkeit. Könnt ihr mir hier einen Rat geben?
Lieben Dank.
6 Antworten
Such dir einen Job und melde es dem Amt. Und Feierabend. Niemand ist verpflichtet, "krank" zu bleiben, nur weil ein Attest das besagt.
Wie und was du suchen solltest, kann dir hier keiner sagen. Das hängt von deinen Möglichkeiten, Interessen und Qualifikationen ab. Wenn du erst mal keine Unterstützung bekommst, kannst du natürlich weiter nachfragen.
Oft sind die Chancen besser, wenn man nicht allgemein und planlos fragt, sondern konkrete Ideen vorbringt: Gehaltszuschuss für die Wiedereingliederung, Hamburger Modell usw.
Eine andere Alternative wäre, dich über Ehrenamt, Eurojob oder Minijob "hochzuarbeiten" und dadurch deine Belastbarkeit unter Beweis zu stellen.
Minijob im Supermarkt als Regaleinräumerin. Die Idee ist gut. Erst 2 Stunden am Tag so und dann Zeiterweiterung. Das werde ich so angehen. Danke dir.
Danke, das werde ich gleich mal persönlich beim Sozialamt vorbeibringen den Arbeitsvertrag.
Wer kann mir helfen, da ja AfA und Jobcenter mir jede Hilfe verweigern wegen Unzuständigkeit. Könnt ihr mir hier einen Rat geben?
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Niemand - außer Dir - wird Dich daran hindern Arbeit zu suchen.
Wer kann mir helfen
Freunde, Bekannte, Familienangehörige ...
... und Du selbst.
Stellenanzeigen gibt es z.B. in den kostenlosen Wochenblättern - gerade für Arbeiten die Du suchst - , im Internet, In den Supermärkten (Aushänge) usw.
Sobald Du wieder arbeitsfähig bist kannst Du Leistungen nach dem SGB II beantragen. Also ab sofort ist das Jobcenter für Dich zuständig.
Du solltest das dann umgehend beim Sozialamt melden.
Wenn du in der Woche auf 15 oder mehr Stunden kommst, wird das Sozialamt dann sicher eine neue Überprüfung deiner Arbeitsfähigkeit vornehmen lassen, weil du ja eigentlich nur unter 3 Stunden täglich arbeiten dürftest.
Außerdem wirst du von deinem Einkommen nicht viel haben, solange du Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt bekommst, denn es bleiben dir dann nur 30 % als Freibetrag von deinem Erwerbseinkommen, max.wären es 50 % der Regelbedarfsstufe 1 und die beträgt derzeit 432 €.
Bei dementsprechendem Erwerbseinkommen blieben derzeit also max.216 € an Freibetrag.
???
Drei Fachärzte bescheinigen dir, dass du arbeitsfähig bist und die Rentenversicherung hält dich ncht für arbeitsfähig, dauerhaft?
Habe ich das richtig verstanden?
Als Laie.....wie kann dir denn die RV attestieren (lassen), dass du nichts arbeitsfähig bist und dir keine EU-Rente zahlen, wie klein auch immer sie sein mag?
Bist du dann nicht ein klassischer Fall für Sozialhilfe?
Achtung, ich bin Laie, ich werfe hier nur Gedankenanstöße hinein.
War heute bei Netto und es ist unglaublich, ich kann am Samstag anfangen. 450 Euro Minijob. Danke dir für den Hinweis!