Sollte Wildpinkeln überall erlaubt sein?

9 Antworten

Sollange es Toiletten in zumutbarer Nähe gibt, auf gar keinen Fall. Wenn es sie nicht gibt, hat man halt manchmal keine Wahl!

Das sollte dem Wild vorbehalten bleiben, kontrolliert evtl. noch Hunden, für Menschen ein absolutes "no-go"!


Shalidor  08.07.2024, 13:39

Aha, nimmst du auf Wanderungen durch den Wald extra ne Flasche mit, um da rein zu pinkeln, statt irgendwo an einen Baum?

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schelm1  08.07.2024, 14:07
@Shalidor
Sollte Wildpinkeln überall erlaubt sein?

Grundsatzfrage - Grundsatzantwort.

Sie z.B. dürfen sogar im Walt tot umfallen, auch wenn kein Bestatter anwesend ist.

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Shalidor  08.07.2024, 14:12
@schelm1

Ich habe eine einfache Frage gestellt, ist es echt zu schwer, eine einfache Antwort drauf zu geben?

Und was bitte soll der letzte Satz für einen Hintergedanken haben? Mir den Tod zu wünschen? Gehts noch?

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schelm1  08.07.2024, 14:16
@Shalidor

Sie dürfen leben und sich auch in geeigneter Weise an geeigneten Orten erleichtern.

Auch wenn es noch so eilig ist - Wildpinkeln ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Ob hinterm Busch oder beim Waldspaziergang: Erleichtern Sie sich in der Öffentlichkeit, erregen Sie ein öffentliches Ärgernis. Wildpinklern droht ein Bußgeld.

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Shalidor  08.07.2024, 14:35
@schelm1

Und eben das ist nicht korrekt. Wenn ich im Wald hinter einen Busch gehe und mich dort erleichtere hat das mit einer Erregung öffentlichen Ärgernisses noch nichts zu tun.

Das ist erst dann der Fall, wenn neben dem Busch gerade eine Familie ein Picknick macht und sich dadurch gestört fühlt. Wo kein Kläger, da kein Richter.

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schelm1  08.07.2024, 14:42
@Shalidor

Was Sie irgendwo im finsteren Wald im Verborgenen tun, interessiert zunächst einmal kein Schwein, außer vielleicht eine führende Bache!

Werden Sie erwischt, stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar.

In der Öffentlichkeit zu urinieren, ist in Deutschland nicht erlaubt. Es kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat betrachtet werden, da es je nach Mühewaltung eine „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ darstellt. Die Bußgelder bewegen sich in einem Rahmen zwischen 35 und 5.000 Euro.

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist im Strafgesetzbuch (StGB) § 183a einfach definiert.

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
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Shalidor  08.07.2024, 14:47
@schelm1

Pinkeln ist keine sexuelle Handlung. Das würde nur auf die Zurschaustellung des Geschlechtsteils zutreffen. Und das ist nunmal nicht der Fall, wenn ich sichtgeschützt irgendwo hinter einen Busch pinkel. Ergo ist letzteres auch nicht verboten.

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schelm1  08.07.2024, 14:49
@Shalidor

Wo her nehmen Sie denn andere Erkenntnisse?

...bis vielleicht auf die führende Bache!

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Shalidor  08.07.2024, 14:53
@schelm1

Aus der korrekten Interpretation der Gesetzestexte, Gesprächen mit Personen, die in der Strafverfolgung und im Gericht arbeiten oder gearbeitet haben und der Tatsache, dass mir kein Fall bekannt ist, bei dem jemand ein Bußgeld bezahlen musste, der sich lediglich an einer geeigneten Stelle in der Natur erleichtert hat.

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schelm1  08.07.2024, 14:54
@Shalidor

Damit erklärt sich Ihr vermeintlicher Wissensdrang für Sie als geklärt.

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Ich bin dagegen, dass man in Parkanlagen der Innenstadt, in Fußgängerzonen oder Unterführungen "wild" pinkeln kann. Es ist ohnehin schon schlimm genug.

Definitiv Nein, in Städten /bei Gebäuden auf keinen Fall

Das würd Stinken, Ekelig sein. Sowie wer will das schon sehen, bei vorbei laufen. Jemand pinkeln sehen?.

Es gibt aber Ausnahmen wann man das machen kann.

Bei Uns zb wir haben nen Lidl hier und nen Fressnapf. Aber keine Kunden toiletten.

Aber inne Nähe , ist Natur bzw. Wege. Sowie hügel wo die leute sich verstecken können. Da wäre es ok. Bevor die leute, sich inne Hose machen.

Sowie in Wald natürlich auch

Bzw. manchmal selbst hier.. fehlen an manchen Bahnhaltestellen oder Bushalte stellen öffentliche toilette.

Was will man machen , wenn man keine ausweich möglichkeit hat?.

Dazu müsste wildpinkeln erstmal verboten sein, ist es aber nicht. Jedenfalls nicht direkt. Es gibt kein Gesetz das dir verbietet, im Wald an einen Baum zu strullern.

Was jedoch eine Ordnungswidrigkeit darstellt ist die Erregung öffentlichen Ärgernisses, Sachbeschädigung stellt sogar eine Straftat dar. Und beides begehst du, wenn du am Hauptbahnhof für alle sichtbar deinen Lümmel raus holst und die Wände bepisst. Das ist dann natürlich verboten - und auch zu Recht.