Sollte man für Aussagen ins Gefängnis kommen zB wenn man Schwarze als N... bezeichnet oder den Holocaust verharmlost?

1 Antwort

Sprachtabus aller Art inkl. des N-Worts: Ganz eindeutig nein. Solche Tabus dürfen vom Staat nicht forciert werden, sondern sind normaler Sprachwandel.

Speziell der Holocaust stellt eine Ausnahme da. Hier geht es nicht um sprachliche Tabus (das Wort darf verwendet werden), sondern um inhaltliche Aspekte und die Verleugnung oder Relativierung des Holocaust ist fast immer Mittel zum Zweck, nämlich für rechtsextreme Propaganda oder Provokation. Es ist richtig, dass in Deutschland da Grenzen gezogen werden.