Bei Verbrechen unter Bewährung instant ins Gefängnis?
Also wenn man ein Verbrechen begangen hat, zahlt man entweder eine Geldstrafe oder kommt ins Gefängnis, je nach dem, was man gemacht hat. Aber abgesehen davon kann man ja eine Bewährung aussetzten lassen, indem man zwar kontrolliert wird, aber sich in Freiheit befindet. Sollte man in dieser Zeit ein weiteres Verbrechen begangen haben, kann man dann ins Gefängnis, wie es meistens ist, aber ich habe Frage: Wenn man in dieser Zeit was verbrochen hat, MUSS man dann in den Knast oder kann es eine Alternative geben, wie eine Verschärfng, strengere Überwachung, Geldstrafe oder sowas in der Art, jedenfalls alles bis auf den Arrest? Gibt es sowas?
Jedenfalls bedanke ich mich dafür im Voraus.
LG
4 Antworten
Hi, in der Regel wird die Bewährung widerrufen und man muss die Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt war im Knast absitzen. Die Strafe für die neue Tat gibts dann obendrauf.
Aber sicher ist das nicht. Es kann Ausnahmen geben, wo es eine Geldstrafe gibt, oder sogar eine neue Bewährungsstrafe, ohne das die alte widerrufen wird.
Aber wie gesagt - Ausnahmen.
Zunächst mal gibt es für Verbrechen keine Bewährung, einigen wir uns also auf die Bezeichnung Straftat.
Es muss nicht automatisch zu einem Bewährungswiderruf führen wenn man während der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht. So gut wie sicher ist ein Widerruf dann wenn es sich um die gleiche Straftat oder eine ähnliche Straftat handelt. Anders sieht es bei einer "geringfügigen" Straftat aus. Ein Bewährungsstrafe wegen Diebstahls wird nicht so einfach widerrufen wenn man beim Schwarzfahren erwischt wurde. Sicher sein kann man da aber nicht. Es kommt letztlich immer auf die einzelnen Umstände an, die zu berücksichtigen sind.
Bewährung bedeutet ja, dass eine Haftstrafe bis auf Weiteres ausgesetzt wird, damit der Verurteilte die Chance nutzen und beweisen kann, dass er diese Bewährung auch verdient hat.
Während dieser Zeit darf sich der Verurteilte absolut nichts zuschulden kommen lassen: Kein Ladendiebstahl für 1,--, keine Schwarzfahrt..... - absolut nichts. Und ggf. Auflagen gewissenhaft erfüllen.
Ansonsten kann die Bewährung widerrufen werden - und das bedeutet dann Knast, ohne wenn und aber.
Bei einem Verbrechen gibt es keine Geldstrafe noch eine Bewährung. Eine Bewährung ist möglich bei einem Urteil unter 2 Jahre Haft, dann meist Bewährungszeit festgelegt auf 3 Jahre. Nach 3 Jahren ohne erneute Straffälligkeit ist die Strafe erledigt. Auch bei einer längeren Strafe ohne Bewährung kann nach guter Führung die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden, dies zumindest nach 2/3 Haft. Eine Geldstrafe, die nicht pünktlich gezahlt wird, kann auch in Haftstrafe umgewandelt werden.