Sollte es erlaubt sein, dass der Muezzin deutsche Bürger mit seinem Geschrei stört?
Zum Beispiel in Köln.
14 Antworten
An der Kölner Zentralmoschee darf jetzt freitags per Lautsprecher zum Gebet gerufen werden – für maximal fünf Minuten und nur in unmittelbarer Nähe der Moschee hörbar.
Das ist im Vergelich zum Glockengeläute harmlos.
Läuten dürfen die Kirchenglocken in aller Regel lediglich zu liturgischen Anlässen, etwa zum Gottesdienst-Rufen oder zum Begleiten der Wandlung oder Segnungen. Unter der Woche dürfen Glocken auch als Gebetsruf läuten.
"Das ist dann auch vom Grundgesetz und dem Passus der Religionsfreiheit geschützt."
Der Vergleich von Glockengeläute und Muezzin-Ruf hinkt. Ich möchte mal sehen, wie man reagieren würde, wenn das apostolische Glaubensbekenntnis per Megaphon verbreitet würde. Der Muezzin-Ruf zeigt einen verkündeten Machtanspruch des Islam.
Die Moscheegemeinde musste sich daher unter anderem dazu verpflichten, eine festgelegte Lautstärkegrenze von 60 Dezibel einzuhalten. Der Ruf ist nur im nahen Umfeld der Moschee zu hören.
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/muezzin-koeln-100.html
Wenn es in dieser Art geschieht, kann man es tolerieren.
Nein, ich lasse mich ungern anlügen und der Ruf des Muezzin beinhaltet Lügen.
Nein, denn was dort ausgerufen wird, ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar und entspricht einer Kampfansage gg. Allen, die etwas anderes glauben und für wahr halten. Fahr mal mit einer Bibel unterm Arm in ein muslimisches Land - da kannst froh sein, wenn du lebendig wieder herauskommst...
nein.
Aber Muslime können auch deutsche Bürger sein, und was Geschrei ist, ist auslegungssache.
Da man hier aber Kirchenglocken zeitweise verboten hat, weil sich christliche Nachbarn morgens oder nachts oder wann auch immer gestört fühlen davon, finde ich es tatsächlich unangemessen, sowas zu allen möglichen zeiten zuzulassen.
Deshalb.