Sollte die Kritik von Politiker*innen der demokratischen Parteien mit einer Haftstrafe oder Bewährungsstrafe geahndet werden?

12 Antworten

Im Titel geht es um Kritik, in deinem Beitrag um Hass und Hetze.

Das ist nicht das Gleiche, Kritik ist zu Recht straflos, Hass und Hetze nicht unbedingt.

Kritik wird durch Art. 5 GG gedeckt.

Wir sollten für solche Fälle die Todesstrafe wieder einführen.

Niemand darf meine Nancy beleidigen!!!

Ja, unbedingt. Das wäre echt mal langsam angemessen. Ausser an Christian, da darf man weiter lästern

Unbedingt - noch besser wäre Stasi-Folterknast, der „Demokratie-Förderung“ wegen…😂