Soll man seinen Job verlieren, wenn man in seiner Freizeit "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus" singt?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Nein 55%
Ja 32%
Weiß nicht 14%

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Hier wird ganz klar mit zweierlei Maß gemessen.

Wenn man jemanden aufgrund seiner Herkunft oder Religion nicht in Lohn und Brot oder ein Mietverhältnis stellt, ist man der Böse und das Geschrei ist groß und "phobie" und "Diskriminierung!" wird laut gebrüllt.

Wenn ein Chef z.B sagt, er kann mit einem Mitarbeiter nichts anfangen, der fünf Mal am Tag beten muss, die Arbeit unterbricht, oder den weiblichen Kollegen nicht die Hand gibt, unfreundlich und respektlos gegenüber diesen ist, schreien alle sofort "Islamophobie!"

Wenn ein Chef jemanden nicht einstellen möchte, der ständig sein Geschlecht ändert und sich nicht klar ist, wie er heute angesprochen werden möchte, aber einen Zusammenbruch hat, wenn man ihn "deadnamed" und sofort zur Personalabteilung rennt, ist man "transphob" und ein ganz, ganz böser Mensch.

Wenn Täter für ein Gewaltverbrechen gesucht werden, sehen wir völlig verpixelte Gesichter und "ein Mann" wird erwähnt, aber: Datenschutz, Persönlichkeitsschutz.

Singt aber ein betrunkener, neureicher in einem Edelclub irgendeinen Mist - der nicht mal Strafbar ist - gibt es eine Hexenjagd, bei der die spanische Inquisition glatt Einstellungsbögen verteilt hätte für so viel Eifer und Elan. Was ich an Vorschlägen gelesen habe, was man "mit denen da" machen soll, geht auf keine Kuhhaut, das ist völlig absurd.

Interessant ist allerdings, wie sehr gerade der Widerstand hochgeht, wo man überall nun "dieses Lied, das nicht gesungen werden darf" hört und die Memes sieht. Offenbar haben viele Menschen den Kanal voll von so viel zweierlei Maß.

Wenn wir damit anfangen, Leute aufgrund ihrer potenziellen Gesinnung ausgrenzen und rauswerfen zu dürfen, dann bitte aber in alle Richtungen. Aber ich schätze, das ist dann wieder Diskriminierung.

Weiß nicht

Das sollte den jeweiligen Arbeitgebern überlassen sein!

Grundsätzlich kann man sagen das es sich um Freizeit handelt und es den Arbeitgeber nichts angeht.

Auf der anderen Seite wiederum, sind solche Arbeitnehmer ein miserabler Repräsentant für ein seriöses und respektables Unternehmen. Sowas ist in gewissermaßen geschäftsschädigend.

Es ist eine Sache das im privaten Raum zu machen, wo es keiner großartig hört bzw. mitbekommt oder wenn man das ganze auf Video aufnimmt und das im Internet publiziert!

Wäre ich ein Arbeitgeber und ich würde einen meiner Mitarbeiter in einem solcher Videos sehen, würde es direkt am nächsten Arbeitstag ein ernstes Gespräch geben und kurz darauf die fristlose Kündigung!

Als Arbeitgeber müsste man in erster Linie an die Reputation und Integrität seines Unternehmens denken. Darüber hinaus könnten andere Mitarbeiter oder ich als Arbeitgeber auch Ausländer sein oder einen Migrationshintergrund haben. Da wäre es durchaus widersprüchlich jemanden bei sich im Unternehmen zu beschäftigen, der einen nicht in Deutschland haben will.

Darüber hinaus könnte so ein Verhalten den Betriebsfrieden stören, was unter anderem ein fristloser Kündigungsgrund ist, gerade wenn dieses Verhalten im Kollegium für großen Unmut und Entsetzen sorgt und deshalb ein kollegiales Miteinander kaum noch möglich ist, solange dieser Mitarbeiter noch da ist.

Außerdem könnte dieses Verhalten gegen die ethischen und moralischen Werte des Unternehmens verstoßen, sprich Gleichheit, Respekt, Gerechtigkeit, Verantwortung oder Integrität.


KimTalk 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 13:28

Die Gesetze in Deutschland schützen die Beschäftigten zum Glück vor solchen Willkürmaßnahmen von Arbeitgebern. Man darf beispielsweise niemanden entlassen, weil er Mitglied der Grünen ist und dies den Kunden missfallen könnte.

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Dg31one  28.05.2024, 13:41
@KimTalk

Naja aber wie bereits erwähnt, wer welche Partei wählt ist nicht Sache des Arbeitgebers, solange dies alles im privaten Raum geschieht.

Wir reden hier aber darüber, das rassistische und menschenverachtende Parolen gesungen wurden und eine Person sogar leicht angedeutet den Hitlergruß gezeigt hat. Zu allem Überfluss wurde das ganze ins Internet gestellt, wo sie sich zum Feindbild und Gespött der ganzen Nation machen, wo jeder das sehen kann u.a auch der eigene Arbeitgeber und auch die Kundschaft des Arbeitgebers.

Das sind zwei verschiedene paar Schuhe eine Partei zu sympathisieren oder in dieser Mitglied zu sein oder seine niedersten Instinkte und menschenverachtende Affinitäten offen kundzutun!

Außerdem reden wir hier davon das hier eine Straftat stattgefunden hat, es wurde Volksverhetzung begangen und der Nationalsozialismus verherrlicht. Das sind schwerwiegende vergehen hier in Deutschland, die sogar mit Haftstrafen geahndet werden!

Anhänger einer bestimmten Partei zu sein ist keine strafbare Handlung, vor laufender Kamera in aller Öffentlichkeit rassistische Parolen zu singen und den Hitlergruß zu zeigen wiederum schon!

Straftaten können in gewissermaßen ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen, ganz besonders im öffentlichen Dienst.

Also wenn das was in Sylt passiert ist, deiner Meinung nach in Ordnung und was gutes ist dann weiß ich auch nicht mehr weiter!

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KimTalk 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 14:01
@Dg31one

Aus der heutigen taz, die das aus meiner Sicht korrekt darstellt:

"Die rassistischen Gesänge „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ im teuren Pony-Club auf Sylt können straf- und arbeitsrechtliche Folgen haben – aber vermutlich weniger als allgemein angenommen wird. Das Zeigen des Hitlergrußes ist grundsätzlich strafbar. Es gilt als Verwendung des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, so das Strafgesetzbuch (§ 86a).

Nicht strafbar ist dagegen das Andeuten eines Hitler-Bärtchens. Das schmale Hitler-Bärtchen ist ein Kennzeichen von Adolf Hitler, aber nicht der NSDAP. Parolen wie „Ausländer raus“ gelten nicht per se als strafbar. Um eine strafbare Volksverhetzung anzunehmen, müssen weitere Begleitumstände hinzutreten, etwa die Verwendung von NS-Kennzeichen. Dies entschied schon 1984 der Bundesgerichtshof."

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Nein

Nicht generell.

Ich finde, es macht einen riesen Unterschied, ob ich echte Neonazis vor die Tür setze oder (ansonsten gute) Mitarbeiter, die einmal im betrunkenen Zustand Mist gebaut haben.

Die Leute vom "Sylter Kneipenchor" haben definitiv Mist gebaut - aber wenn da ansonsten nie etwas vorgefallen ist, sollte man sie deswegen nicht wie Schwerverbrecher und Staatsfeinde behandeln.

Nein

Rein rechtlich dürfte das gar nicht gehen, außer evtl. im öffentlichen Dienst. Damit meine ich jetzt eine Kündigung. Wer bei der Arbeit rassistische Bermerkungen macht kann z.B. abgemahnt werden. Beim nächsten Mal kann gekündigt werden. In der Freizeit dürfte das aber keine Rolle spielen, ansonsten ist der Laschet jetzt nicht die hellste Kerze auf der Torte. Das entscheidet ohnehin das Arbeitsgericht oder ein freiwilliger Vergleich.


KimTalk 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 13:24

Zum Glück ist der Lasch nicht Bundeskanzler geworden.

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Weiß nicht

Die Namen und Adressen werden so oder so in Minuten, wenn nicht Sekunden, ermittelt. Das machen die Internetuser schon ganz von allein.

Davon abgesehen, kann das stark das Arbeitsklima beeinträchtigen... was natürlich kein Grund ist jemanden direkt zu kündigen, immerhin liegt ja nichts vor, aber hätte ich eine Firma O.ä. und einer meiner Angestellten würde solche negativschlagzeilen machen, dann wurde ich auch ausgesprochen schnell Gründe finden mich von diesem Ballast zu befreien.