Solaranlage rückwirkend abnehmen und anmelden lassen?
Hallo zusammen,
mein Vater hat vor 2 Jahren eine etwa 2kWp starke Solaranlage auf unser Dach gebaut. Diese hat er selbst installiert und angeschlossen, aber nie beim Netzbetreiber angemeldet. Aktuell haben wir einen Ferraris-Zähler verbaut und die Anlage lässt den Zähler rückwärts drehen.
Nun kam ein Brief vom NB, da unser Zähler auf eine moderne Messeinrichtung umgebaut werden soll. Ich befürchte nun, dass beim Einbau oder spätestens bei der Ablesung rauskommt, dass wir eine illegale Solaranlage auf dem Dach haben.
Kann man jetzt noch im Nachhinein einen Elektriker engagieren, der die Anlage abnimmt und beim NB anmeldet? Falls nicht, wie könnte man sonst vorgehen? Mit welchen Konsequenzen kann man rechnen?
LG
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also. Wie die anderen hier schon geschrieben haben, im Nachhinein anmelden geht nicht. Und selbst wenn das ginge wirst du keinen Elektriker finden, der eine Anlage anmeldet die er nicht selbst gebaut hat. Glaub mir, das ist aussichtslos.
Zwei Lösungsvorschläge:
Auf jeden Fall muss der Wechselrichter der mit dem Stromnetz verbunden ist SOFORT weg! Ich will euch keine Angst machen aber realtalk: sofort. Euer VNB macht euch sonst die Hölle heiß.
1. Möglichkeit: Besorgt euch einen Mikrowechselrichter mit einer Ausgangsleistung von max. 800VA und meldet diesen im vereinfachten Verfahren im MaStR als Steckerfertige PV Anlage (BKW) an. Inbetriebnahme war vor längstens (!) vier Wochen, richtig? 🙈
2. Möglichkeit: Ihr baut euch mit der vorhandenen Technik eine Inselanlage auf. Das setzt voraus das ihr den richtigen Wechselrichter und einen Speicher habt.
Wenn diese Insel an keiner Stelle mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, interessiert es den Netzbetreiber auch nicht.
Gutes Gelingen
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Die Anmeldung kann nicht rückwirkend erfolgen, weil nie eine entsprechende Anfrage beim Netzbetreiber gestellt wurde.
Eine Inbetriebnahme ist erst einen Monat nach Genehmigung durch den Netzbetreiber möglich.
Ein rückwärts drehender Zähler ist erst seit dem 15.05.2024 und nur mit einem Wechselrichter mit maximal 800 W Ausgangsleistung zulässig. Aber auch diese Anlage müsste zumindest beim Marktstammdatenregister eingetragen sein.
Alles, was vorher passiert ist und über dieses Maß hinaus geht, ist schlicht und ergreifend Betrug und kann als somit als Straftat verfolgt werden.
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Entscheidend ist die Leistung des Wechselrichters, solange der max 800W hat muss ein Balkonkraftwerk mit 2kWp nicht angemeldet werden.
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Nichts. Ich empfehle dringend einen Ganz zum Anwalt und eine Selbstanzeige zu überlegen, weil diese Installation mMn nicht nur illegal ist, sondern durch die Beeinflussung der Messstelle auch ganz einfach Betrug darstellt.