Sie versuchen, mir Angst zu machen (Firma)?

2 Antworten

Geht bei Kaufverträgen zwischen einem Unternehmen und Dir als Verbraucher die bestellte Ware auf dem Versandweg verloren, müsst Du auch nichts bezahlen, wenn Du die Ware nicht erhältst.

Den Nachweis der Zustellung müssen das Unternehmen erbringen.

Allerdings kannst du nicht einfach Namen erfinden und nein es ist auch nicht der Sinn einer abweichenden Lieferadresse.

Bei einer abweichenden Lieferadresse hast du auch eine Rechnungsanschrift. Hier gehört dein richtiger Name rein. In der Liederanschrift hätte dann reingehört Frank xxxx bei xxxx Müller. Oder Frank xxxx c/o xxxx Müller. Man erfindet aber keine Namen.

Lass dir die Nachweis zu senden und gut ist. Wenn es es nicht können dann merken die es selber.


Pr1978 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 19:17

Was mach ich Wenn an diese Adresse einen Mahnbescheid Kommen sollte? Die Person existiert ja nicht?

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Mirto74  15.07.2024, 19:23
@Pr1978

Schwierig, da Du behauptet hast das es die Person gibt bzw mit diesen Namen bestellt hast. Wenn die meinen das die Ware zugestellt ist, werden die wohl zurecht eine Strafanzeige stellen.

Aber ich verstehe einfach nicht was gerade hier nicht stimmt. Der Lieferant muss die doch ein Zustellnachweis liefern können!? Es muss ja auch im Mahnbescheid angeben, das die Ware erfolgreich zugegangen ist, damit das Gericht diese bearbeitet

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HolgieXX  15.07.2024, 22:57
@Mirto74
Es muss ja auch im Mahnbescheid angeben, das die Ware erfolgreich zugegangen ist

Eben. Er muss es angeben, nicht nachweisen. Was glaubst Du wieviele den Prozess scheuen?

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Zahl einfach nicht und sonst mach einen Prozess draus. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Zieh es so lange bis das Unternehmen die Lust an dem Geld verliert das ist das tolle am Deutschen Recht.