SF-Klasse Zweitwagen?
Guten Abend zusammen,
es ist wieder die Zeit angekommen, bei der die Kfz-Versicherung gewechselt wird.
Seit 04.2023 hab ich das Auto meines Vaters aufgrund seines Alters und dem damit verbundenen Risikoaufschlags, den sich Versicherungen zahlen lassen, auf mich überschrieben und eine Rabattübertragung (SF20) vorgenommen. Nun läuft das Auto auf mich als Zweitfahrzeug. Er ist als weiterer Fahrer mit eingetragen.
Wenn ich jetzt die Versicherungsgesellschaft aufgrund des hohen Versicherungsbeitrags wechsel, dann werden auch die SF20 an die neue Versicherung gemeldet? Verstehe ich das richtig.
Auch sind beide Fahrzeuge separat versichert, so dass sie nicht zwingend bei derselben Versicherung versichert sein müssen oder?
Vielen herzlichen Dank
Seit wann hast du denn deinen Führerschein?
Ich habe den Führerschein seit 08.04.2005. auf der neuen Beitragsrechnung 2025 habe ich in der Kfz-Haftpflicht auch SF20 stehen.
3 Antworten
Wenn ich jetzt die Versicherungsgesellschaft aufgrund des hohen Versicherungsbeitrags wechsel, dann werden auch die SF20 an die neue Versicherung gemeldet? Verstehe ich das richtig...
Okay - dann passt es ja mit deiner Führerscheinzeit und der Einstufung SF 20 ;-))
Habe nächstes Jahr meine SF 50 erreicht - mehr geht momentan nicht! Ein paar Teilkaskoschäden inkl. berührungsloser Wildschadenunfall mit Totalschaden durch Ausweichen einem Fuchs war leider auch dabei, aber da wird ja nicht schlechtergestuft ;-)
Auch sind beide Fahrzeuge separat versichert, so dass sie nicht zwingend bei derselben Versicherung versichert sein müssen oder?
Es wird im Schadenfall immer nur der Vertrag mit dem Schadenfall dann schlechtergestuft! Es gibt beim Kfz-Versich.-Vertrag immer nur ein Versicherungsnehmer und ein Fahrzeug; das Erstfahrzeug wird also nicht schlechtergestuft beim Unfall mit dem Zweitwagen ;-)
Du mußt beim Versichererwechsel mit dem Zweitwagen nur nachweisen, dass ein Erstfahrzeug angemeldet und versichert ist - egal bei welcher Gesellschaft!
Weiterhin gute und unfallfreie Fahrt wünsche ich...
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
soso, FS 20 sind bloss ca. 19 und 20 Jahre Unfallfreies Fahren. damit müsstest du um die 38 Jahre alt sein.
Nun läuft das Auto auf mich als Zweitfahrzeug.
das Erstfahrzeug wird meist besser eingestuft.
also was stimmt da nicht
dann werden auch die SF20 an die neue Versicherung gemeldet? Verstehe ich das richtig.
Das verstehst du richtig.
Auch sind beide Fahrzeuge separat versichert, so dass sie nicht zwingend bei derselben Versicherung versichert sein müssen oder?
Beide Autos können bei unterschiedlichen Versicherern versichert sein.