Schadenfreiheitsklasse von Verstorbenem übernehmen?
Kann man die Schadenfreiheitsklasse von einem Verstrorbenen übernehmen auch wenn dieser bereits seit 10 Jahren verstorben ist und seitdem keine Versicherung mehr bestand, beziehungsweise kein Auto mehr angemeldet war? Und wenn ja, wo muss ich mich melden um die Sf-Klasse übertragen zu lassen?
Bin eine 22-jährige Studentin und würde mir gerne ein Auto kaufen, dieses auf mich anmelden und würde demnach gerne von einem verstorbenen Elternteil die Sf-Klasse übernehmen um nicht mit dem höchsten Beitrag in der Versicherung zu starten.
Lieben Dank im Vorraus
5 Antworten
Kommt auf den Versicherer an...
Manche Versicherer setzen da eine Frist laut Stiftung Warentest wie folgt:
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Einfach mal ein Versicherungsmaklerbüro mit Herz und Hirn aufsuchen, da wird dir geholfen... online wirst du da nicht schlau draus werden :-((
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Natürlich kannst du dir nur mal die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum übertragen lassen...
Wenn überhaupt kannst Du dir nur das übertragen lassen, was Du dir auch selbst erfahren konntes.
Hast Du den Führerschein seit dem 18. Lebensjahr, dann also max. 6 Jahre.
Und Ansprechpartner wäre der letzte Versicherer des Verstorbenen!
Und Ansprechpartner wäre der letzte Versicherer des Verstorbenen...
Nicht der damalige Versicherer ist maßgebend, sondern der neu gewählte Versicherer entscheidet über eine evtl. Rabattübertragung.
Der damalige Versicherer müßte nur die damals bestehende SF-Klasse bestätigen!
Stimmt, ich bin vom Jahr 2024 ausgegangen, habe dabei stumpf ignoriert, dass die FS ja erst 22 ist! 😱
Das geht i.d.r. immer nur innerhalb von 12 monaten. Wenn die Person vor bereits 10 jahren gestorben ist, geht das leider nicht mehr.
Da irrst du dich zum Glück: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
ich habe deswegen in der Regel geschrieben.
Viele Versicherer machen das nunmal so.
Es gibt auch viele Versicherer, die das unbegrenzt machen.
Deswegen die Pauschalantwort, dass es im Regelfall nicht unbegrenzt geht.
Steht da eigentlich ziemlich klar und deutlich.
Zumal der Todesfall nochmal einen Sonderfall darstellt.
Kommt halt auf die Bedingungen deines gewählten Versicherers an...
Diese SF-Klasse ist futsch und kann nicht mehr wieder hergestellt werden.
Da hätten die Geschwister oder Kinder früher ranmüssen.
das ist leider nicht mehr möglich der Vertrag muss aktiv sein oder vor kurzem beendet. in 10 Jahren sind alle Fristen abgelaufen / verjährt. Ansonsten hilft mal Anruf bei der Versicherung.
22-18 = 4. Also keine 6 Jahre.