Schadenfreiheitsklasse von Verstorbenem übernehmen?

5 Antworten

Kommt auf den Versicherer an...

Manche Versicherer setzen da eine Frist laut Stiftung Warentest wie folgt:

https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/

Einfach mal ein Versicherungsmaklerbüro mit Herz und Hirn aufsuchen, da wird dir geholfen... online wirst du da nicht schlau draus werden :-((

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

siola55  13.10.2024, 20:16

Natürlich kannst du dir nur mal die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum übertragen lassen...

Wenn überhaupt kannst Du dir nur das übertragen lassen, was Du dir auch selbst erfahren konntes.

Hast Du den Führerschein seit dem 18. Lebensjahr, dann also max. 6 Jahre.

Und Ansprechpartner wäre der letzte Versicherer des Verstorbenen!


siola55  13.10.2024, 20:20

Und Ansprechpartner wäre der letzte Versicherer des Verstorbenen...

Nicht der damalige Versicherer ist maßgebend, sondern der neu gewählte Versicherer entscheidet über eine evtl. Rabattübertragung.

Der damalige Versicherer müßte nur die damals bestehende SF-Klasse bestätigen!

wattdennnu2  13.10.2024, 16:41

22-18 = 4. Also keine 6 Jahre.

alarm67  13.10.2024, 17:08
@wattdennnu2

Stimmt, ich bin vom Jahr 2024 ausgegangen, habe dabei stumpf ignoriert, dass die FS ja erst 22 ist! 😱

Das geht i.d.r. immer nur innerhalb von 12 monaten. Wenn die Person vor bereits 10 jahren gestorben ist, geht das leider nicht mehr.


siola55  13.10.2024, 20:17
errost  13.10.2024, 20:21
@siola55

Joa, machen wohl einige versicherer unendlich, viele versicherer machen das aber halt nur 12 monate, steht ja auch da in deinem link.

siola55  13.10.2024, 20:24
@errost

Du schreibst aber dummerweise von "immer nur innerhalb von 12 Monaten"!? Dies macht vllt. dein Versicherer so... :-((

errost  13.10.2024, 20:25
@siola55

ich habe deswegen in der Regel geschrieben.

Viele Versicherer machen das nunmal so.

Es gibt auch viele Versicherer, die das unbegrenzt machen.

Deswegen die Pauschalantwort, dass es im Regelfall nicht unbegrenzt geht.

Steht da eigentlich ziemlich klar und deutlich.

Zumal der Todesfall nochmal einen Sonderfall darstellt.

sophia270 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 20:31
@siola55

Ohhh vielen Dank!! Dann könnte es ja vielleicht doch klappen, die Sf-Klasse des verstorbenen zu übernehmen auch wenn's schon 10 Jahre her ist

siola55  13.10.2024, 20:40
@sophia270

Kommt halt auf die Bedingungen deines gewählten Versicherers an...

siola55  13.10.2024, 20:42
@errost

Wieso dann dein Zusatz "Wenn die Person vor bereits 10 jahren gestorben ist, geht das leider nicht mehr"!?

Diese SF-Klasse ist futsch und kann nicht mehr wieder hergestellt werden.

Da hätten die Geschwister oder Kinder früher ranmüssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

das ist leider nicht mehr möglich der Vertrag muss aktiv sein oder vor kurzem beendet. in 10 Jahren sind alle Fristen abgelaufen / verjährt. Ansonsten hilft mal Anruf bei der Versicherung.