Fahrerflucht - Ich bin Zeuge?
Hallo,
ich habe beobachtet, wie ein Auto rückwärts in ein parkendes anderes Auto gefahren ist. Dies habe ich selbstverständlich der Polizei gemeldet.
Ich habe mir das Opferfahrzeug angesehen, konnte aber keinen Schaden feststellen. Es hat aber beim Aufprall laut geknackt. Der Schaden könnte ja such nur am Täterfahrzeug sein.
meine Frage ist jedoch nun...wie geht es für mich als Zeugen weiter? Werde ich irgendwann vor Gericht geladen oder ähnliches?
oder wird der Fall im Sande verlaufen?
6 Antworten
Werde ich irgendwann vor Gericht geladen oder ähnliches?
Nicht unbedingt. Die Polizei wird zuerst mit dem geschädigten Halter Kontakt aufnehmen, dem deine Beobachtung mitteilen und der muss dann überprüfen, ob er einen Schaden hat.
Sollte er einen haben, tritt die Polizei an den Verursacher heran und versucht auch hier den Fall zu klären. Wenn an dessen Auto ein entsprechender Schaden festgesetllt werden kann oder er gar den Unfall zugibt, ist der Fall soweit geklärt und eine Wiederholung deiner Aussage ist nicht mehr erforderlich. Dann wirst du auch nichts mehr davon hören. Nur wenn Staatsanwalt oder Verteidigung im Streitfall sich von einer zusätzlichen Aussage mehr Klärung versprechen, wirst du vorgeladen und u nochmal befragt.
War selber mal Zeuge bei einem Scheckdiebstal-/betrug, der zu einem Prozess und Verurteilung des Täters führte. Da hat dem Gericht meine Aussage laut Akte genügt und ich wurde nicht nochmal extra vorgeladen und habe zunächst auch nichts mehr davon gehört. Mehr als im Protokoll stand hätte ich sowieso nicht sagen können. Von dem Prozess erfuhr ich erst Jahre später durch Zufall.
Könnte mir vorstellen, dass ich das ganze nochmal schriftlich einreichen muss?
Das ist eher unwahrscheinlich. Deine Aussage wurde ja bereits von der Polizei protokollliert und zu den Akten genommen. Wegen der Arbeistüberlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte sehen die zu, vor allem bei geringeren Straftaten mit möglichst wenig Arbeit davonzukommen und möglichst ohne weitere Tätigkeiten nach Aktenlage zu entscheiden.
Wenn der Eigentümer des Wagens keinen Schaden feststellen kann, dann passiert dem Flüchtigen gar nichts.
Du könntest evtl. eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung bekommen.
Geil!!! Oder es muss zum Psychiater weil es immer so ein lautes Knacken an parkenden Autos hört und dann die Polizei anruft.
Als Zeuge kannst Du ja nur den eigentlichen Unfallhergang und das nachfolgende unerlaubte Entfernen vom Unfallort schildern.
Sind auch an dem anderen Fahrzeug keine Schäden erkennbar, dann wird man Dich vielleicht fragen, ob Du öfter so ein "Knacken" hörst.
Es wird deshalb voraussichtlich nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Wenn aber doch, dann kann es sein, dass du als Zeuge geladen wirst.
Also ich habe das auch paar mal gemacht der Polizei dies gemeldet. Aber habe nichts mehr davon gehört.
Ich danke dir für die ausführliche Antwort. Ich könnte ja vor Gericht such maximal das gleiche wiederholen. Vielleicht brauchen die mich dann jetzt auch nicht mehr. Mal abwarten, ob ich irgendwann mal Post bekomme. Könnte mir vorstellen, dass ich das ganze nochmal schriftlich einreichen muss?