Fahrerflucht nicht bemerkt (Konsequenzen)?

13 Antworten

Hi, Wenn er es nicht bemerkt hätte, wäre es kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Das ist eine Straftat. Die Konsequenzen gehen je nach Schadenshöhe beim Gegner von Geldstrafe/ Punkte über Fahrverbot bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Selbst eine Haftstrafe wäre möglich, über die wird mormalerweise aber eher bei Personenschäden nachgedacht.

Außerdem könnte die Versicherung einen Regress von 5000 € nehmen. Das heißt, sie zahlt zwar, fordert dann aber alles von Deinem Vater zurück, bzw. "nur" 5000 €, wenn der Schaden noch höher ist.

Aber wie ich oben schon zur Schadenshöhe schrieb - bei 5000 € Schaden wäre der Führerschein weg.

Das Problem mit dem nicht gemerkt haben ist folgendes: Eigentlich jeder, der erwischt wurde, benutzt diese Ausrede.

So kann vom Gericht ein Gutachter bemüht werden, ob man den Schaden bemerkt haben muss, oder nicht.

Kommt er zu dem Schluss, dass man es bemerkt haben muss, hat der Angeklagte den natürlich zusammen mit den Verfahrenskosten zu zahlen.

Außerdem wird das den Richter beim zu erwartenden Strafmaß sicherlich nicht unbedingt milder stimmen ;-)

Fahrerflucht ist wenn er aus dem Auto gestiegen ist und dann trotzdem wegefahren ist.

Wenn er diesen Unfall nicht bemerkt hat dann ist das keine Fahrerflucht. ABER das kann ja jeder behaupten und wenn ne Beule am Auto ist? War dein Daddy besoffen?

Viele Fahrer merken nicht wenn sie etwas überrollt haben da man denkt dad war ein Buckel o. Bordstein usw.

Mein Bruder hat mal ein Autospiegel abgefahren. Er hat so laut Musik gehört das er das gar nicht gecheckt hat. Der Fall wurde fallen gelassen. Iwann sah er dann das sein re. Spiegel einige Risse hatte. Er dachte, es wären Asylanten die aus frust Autospiegel kaputt machen. Aber letztendlich war der Vollpfosten das ja selber. Kulante Passanten haben das Kennzeichen meines Bruders notiert. ;)


Valnar25  16.10.2019, 13:57

Ähm...man kann auch Fahrerflucht begehen ohne sein Fahrzeug zu verlassen und nachzuschauen...

Lottusblume  16.10.2019, 14:00
@Valnar25

Die müssen aber nachweisen das er den Unfall bemerkt hat. Können sie es nicht hat sein Vati nichts zu befürchten. So weit ich weiß müsste man aus dem Auto raus o. sich sonst wie umgesehen haben. Mein Brudi ist einfach ohne bremsen und sonst was weiter gefahren. Also war es zwar Fahrerflucht aber er konnte nicht belangt werden. Weil er es nicht registriert hat. Den Schaden musste aber seine Vers. bezahlen. Führerschein bekam er nicht weg und auch keine Geldstrafe.

Valnar25  16.10.2019, 14:02
@Lottusblume
So weit ich weiß müsste man aus dem Auto raus o. sich sonst wie umgesehen haben.

Nein, müsste man nicht, hab ich doch schon gesagt. Es kommt in der Tat nur darauf an, ob man den Unfall bemerkt hat (oder haben müsste). Ich merke auch wenn ich nicht aussteige, ob ich irgendwo dagegen gefahren bin.

Lottusblume  16.10.2019, 14:06
@Valnar25

Paragraph 142? Ach kp. Bei meinem Brudi war das so. Und meiner Freundin. Die bekamen keine Strafe und meine Freundin is gegen ne Garage gefahren.

Es gab Untersuchungen, ob man so einen Unfall immer bemerkt. Ja, das merkt man. Rausreden kann er sich so nicht.

Unfallflucht ist außerdem eine Straftat. Da werden alle Karten auf den Tisch kommen. Da geht es von ... bis. Auch die Eignung deines Vaters zum Autofahren wird erörtert werden.

Die Strafen sind so hart, dass sich jeder zweimal fragt, ob er das macht.

Ist denn schon bewiesen, dass beide Schäden zusammen gehören?

Etwas Ähnliches ist mir auch mal passiert.

Eine Parkplatz-Nachbarin hat mich vor vielen Jahren auch wegen Fahrerflucht angezeigt, weil sie der Meinung war, dass ich ihr Auto beim Einparken touchiert habe.

Dabei bin ich nicht mal geflüchtet, sondern in meine Wohnung gegangen.

Statt mich persönlich darauf anzusprechen, hat sie gleich die Polizei geholt und Anzeige erstattet.

Ich habe davon erst erfahren, als die Einladung von der Polizei kam.

Ich hatte damals ein großes, schweres Auto und selbst die Polizei hat damals gesagt, dass es schon sein kann, dass man das nicht bemerkt und sie haben sich gewundert, dass sie nicht mit mir persönlich gesprochen hatte. Wir wohnten schließlich in einem Haus.

Am Ende wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt.