Fahrerflucht wann kommt die Polizei?
Wenn man Fahrerflucht begeht, wann bekommt man Besuch von der Polizei? Und wenn man eine Selbstanzeige macht, welche Strafen drohen, wenn der Unfallgeschädigte sich nicht meldet
2 Antworten
Die kommt dann sofort.
Der macht die Anzeige, sie kommen dann instant zu dir, Spuren sichern, soweit möglich.
Wenn sie gesehen wurde, reicht das auch.
Entweder macht man auf nicht bemerkt oder keine Ahnung.
Mir und Kollegen ist das passiert, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du es nicht bemerkt hattest, ist die Unfallflucht vom Tisch.
bei solchen Sachen wie Spuren am Auto kann das echt im Sande verlaufen, wenn man nichts sieht oder gesehen hat (man selbst oder andere) dann kann man sich im Grunde nur drüber ärgern und den Schaden von allein beheben lassen, da hier aber nichts ist kann sie noch froh sein, weiß gar nicht wie oft meinem Mann der verdammte Spiegel von der Karre gefahren wurde *augenroll*... ätzend sowas
Hat das andere Auto Schäden? dann sollte sie den Anstand haben sich selbst zu melden, das ist das mindeste was sie machen kann und sollte, wie gesagt sowas ist nicht gerade billig und da wird deine Freundin durch müssen
Völlig wurscht, ob du dich selbst anzeigst oder die Polizei dich ermittelt, das ändert nichts am Vorwurf und am Bußgeld.
Der Geschädigte muss sich nicht melden. Das betrifft nur Zivilrecht. Dem Strafrecht ist es wurscht, ob der Geschädigte reagiert oder nicht.
Wiki!!!!! 0.o
Was ist denn heute mit dir los? :D
Absatz IV vom §142 StGB:
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
Und zumindest bei uns wird das durch die Gerichte seeehr großzügig ausgelegt. Ist echt so: Wenn jemand wegen nem Unfall kommt und der schon 5 Tage her ist und ERHEBLICHER Sachschaden entstand, wird der Verfahren i.d.R. dennoch eingestellt.
Aber okay, mag bei euch anders sein, kann ich nicht beurteilen :-)
Aber:
"Bußgeld" => Im Strafrecht? :-P
Trink noch nen Kaffee XD
Ruhige Vorweihnachtszeit dir, bleib gesund!
Das mit der frühen Anzeige habe ich absichtlich herausgelassen. Ansonsten Danke für die Richtigstellung / Ergänzung. Danke für deine Wünsche, ich wünsche dir das auch.
Hast du Erfahrungswerte, wie eure Gerichte den Absatz IV auslegen?
Nein, habe ich nicht. Es gibt so etwas nicht wie den Absatz IV. Das Problem ist, dass in Österreich die Fahrerflucht keine Straftat ist. Es ist lediglich eine Verwaltungsübertretung der StVO. Zur Straftat wird es nur, wenn Unterlassene Hilfeleistung dazu kommt, wenn es bei einem Unfall zu Verletzten kommt.
Also sofort, An dem Fahrzeug von meiner Bekannten sind keine Unfallspuren ersichtlich