Schwangerschaft während der Ausbildung?

3 Antworten

Ganz simpel:

Es gibt zwei Gründe, warum das nicht funktioniert.

Erstens: §22 Abs. 2 BBiG: Nach der Probezeit kann nur aus wichtigem Grund (fristlos) oder VOM AZUBI... gekündigt werden, wenn er die Ausbildung komplett aufgeben will bzw. einen anderen Beruf lernen will.

Damit KANN im 3. Ausbildungsjahr (bzw. auch schon nach den max. 4 Monaten Probezeit) durch den Betrieb gar nicht gekündigt werden, wenn der Azubi nicht gerade goldene Löffel klaut oder anderweitige schwerwiegende Vertragsverstöße hinlegt.

Zweitens: Schwangerschaft. Eine Schwangere unterliegt ab Bekanntgabe der Schwangerschaft im Betrieb und auch rückwirkend einem besonderen Kündigungsschutz. Sobald sie also die Schwangerschaft offenbart ist sogar eine kurz vorher ausgesprochene Kündigung hinfällig.
Damit ist eine Kündigung de facto auch bei einem Nicht-Azubi ausgeschlossen. Der Betrieb muss sogar besondere Bedingungen zum Arbeitsschutz beachten etc. und darf die Schwangere ab einem bestimmten Schwangerschaftsmonat gar nicht beschäftigen (Lohnfortzahlung 6 Wochen...).

Also NEIN, sie muss weder die Ausbildung abbrechen und KANN absolut nicht gekündigt werden, es sei denn, sie begeht Straftaten zulasten des Arbeitgebers.

Beruft sie sich auf die jeweiligen Gründe ist jede Kündigung nichtig und wird spätestens beim Arbeitsgericht einkassiert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung