Was passiert, wenn die Ausbildung wegen Inhaftierung unterbrochen wird?

3 Antworten

Vergewaltigung ist wirklich eine äußerst schwere Straftat. Ich würde Dich jedenfalls nicht wieder einstellen. Rechtlich ist das gewiss möglich, aber jeder Personalchef hat viele Bewerbungen, und er würde sich definitiv einen Bewerber "ohne Vergangenheit" aussuchen. Und eine Rückkehr in den Betrieb von vor der Straftat halte ich für eine Wunschvorstellung. Sorry, aber so ist nun mal das Leben. LG

Die Frage ist erst einmal ob man überhaupt wieder in den Betrieb zurückkehren darf und wenn nicht dann müsste ja eine andere Firma einspringen. Das ist noch fraglicher hier jemand zu finden.

Kommt darauf an wie lange du unabkömmlich bist. Dein Betrieb muss den Ausbildungsvertrag nicht endlos ruhen lassen.