Schutzgebühr Hund zurück Zahlen?
Hallo ihr Lieben, wir haben aus unserem Wurf eine Junghündin zurück bekommen.
Sie hat sich hier relativ gut eingelebt, kann aber nicht auf Dauer hier bleiben, wir wollten sie kennenlernen uns ein Bild über ihr Verhalten machen und dementsprechend ein neues für immer Zuhause für sie finden.
ich habe eine Online Anzeige geschaltet wo alles, wirklich alles auf gelistet habe, ihr Stärken wie auch ihre Schwächen.
Nun war eine Dame da, wir haben uns kennengelernt über 2 Tage, ich hatte einen positiven Eindruck, sie wusste über alles Defizite Bescheid (Angsthund,kann nicht alleine bleiben). Das ganze wurde mit einem Schutzvertrag und einer Schutzgebühr von 350€ festgelegt.
in dem Vertrag ist auch deutlich das die Gebühr bei Rückgabe nicht zurück gezahlt wird.
keine 24Stunden später, kriege ich droh Anrufe und mir wird mit Anzeige und Polizei gedroht ich sollte sofort den Hund abholen und ihr das Geld zurück geben.
Ich hab ihr natürlich gesagt Sie kann die Maus sofort wieder her bringen und alles andere klären wir wenn Sie hier ist.
Sie ist für kein persönliches Gespräch bereit, Sie möchte den Hund einfach wieder hier abliefern und das Geld nehmen.
was sind nun meine Möglichkeiten?
kann ich die Gebühr behalten, muss ich es ihr zurück geben ? Ich habe die Schutzgebühr nur deshalb eingeführt weil ich eben nicht wollte das jemand unüberlegte Entscheidungen trifft.
7 Antworten
Nimm die Hündin, zahl das Geld zurück und gut ist es.
Von "Schutzgebühr" kann keine Rede sein, da Du kein Tierschutz betreibst.
Du hast das Tier ziemlich verantwortungslos auf die schnelle verkauft, ohne die Menschen richtig zu kennen.
Das Geld musst du wahrscheinlich nicht unbedingt zurück erstatten, allerdings stehen Dir eine ganze Menge Ärger bevor und das würde sich in deiner Umgebung schnell herumreden. Einen guten Eindruck machst Du damit nicht.
Ich würde den Verkaufspreis zurückzahlen. Du hast keine Nachteile dadurch und ersparst dir Ärger und Diskussionen.
Beim Welpenverkauf hast du leider immer das Risiko, dass ein Hund zurückgegeben wird weil der Käufer sich die Verhaltensweisen des Hundes doch anders vorgesellt hat oder davon ausgeht, dass er damit klar kommt. Das passiert auch Züchtern und Tierheimen.
Insbesondere dann, wenn hier von einem billigen Vermehrer die Rede ist.
Normal bedeutet Schutzgebür das das Geld dann einbehalten wird.
aber dazu muss auch der Vertrag absolut korrekt sein und bitte, 24h ist der Stress sicher nicht wert da bei dieser kurzen Zeitspanne kann durchaus sein wenn diese zum Anwalt geht auch durchkommen würde und das sie dann den Hund nicht abgibt und selbst versuchen zu verkaufen was dem Hund dann noch mehr schaden würde.
Nimm den Hund sofort zurück, bevor er in irgendwelchen dubiosen Kanälen verschwindet.
Gibt das Geld zurück und erspar dir damit eine Menge Ärger. Innerhalb von 24 Stunden dürfte dir kein großer Schaden entstanden sein.
Das liegt nun in dein ermessen, privat wird in der Regel gekauft wie gesehen, ein Rückgaberecht existiert beim Hund auch nicht. Nur halt in Einzelfällen wenn zb ein Pudel verkauft wurde und der Halter ein pitbull bekommt oder andere schwerwiegende Fehler unterlaufen sind.
Allerdings kann auch die Frau entscheiden ob sie dir den Hund zurückgibt oder aber privat vermittelt , denn zurückgeben zu dir muss sie den nicht.
Kannst also selber entscheiden ob die Rücknahme verweigerst und das Geld behältst oder aber den Hund zuliebe ihr das Geld zurück gibst um den Hund wieder zu bekommen.