Schutzgebühr?
Guten Tag
Ich habe mir vorgestern mit meinem Freund einen Hund von einer privatvermittlung geholt die Vermittlung lief über das Tierheim wir mussten an die Privatperson eine Schutzgebühr bezahlen von 200 € und haben einen Schutzvertrag unterschrieben.
Der Hund wird aber heute Abend abgegeben an die Vorbesitzerin wieder da der Hund sehr viel bellt und sich die anderen Mieter schon beschwert haben aus dem Haus und wir nicht deswegen unsere Wohnung riskieren möchten.
Wir möchten gerne die Schutzgebühr(200€) wieder verlangen aber die Vorbesitzerin weigert sich.
10 Antworten
Die Schutzgebühr und der Schutzvertrag sind eben, um solch Fälle zu vermeiden. Wenn jedem sein Geld zurückgezahlt wird, dann würden sich Leute Hunde holen und wenn sie keinen Bock mehr haben oder der Hund nicht funktioniert wie sie es wollen, diesen wieder weggeben und sich den nächsten holen!
Was steht denn im Schutzvertrag, ist dort festgehalten dass ihr euer Geld zurückbekommt?
Ansonsten habt ihr KEINEN Anspruch auf das Geld. Ihr habt den Hund geholt und bezahlt und könnt diesen nicht gegen Geldrückgabe zurückbringen
Gibt es einen Schutzvertrag?
Tierheime erstatten die Schutzgebühr übrigens auch nicht, wenn man den Hund zurückgibt, da es sich nicht um einen Kaufpreis handelt.
Eine "Schutzgebühr" ist nichts anderes als der Kaufpreis. Genau so, wie "Schutzvertrag" auch nichts anderes ist, als eine nette Überschrift für einen Kaufvertrag.
Und steht im Schutzvertrag was dazu, was mit der Schutzgebühr bei Rückgabe des Tieres passiert?
Tierheime haben z. B. sowas in ihren AGB stehen:
"Wenn der Hund wieder zu uns zurückkommt.
Selbstverständlich nehmen wir unsere Hunde wieder zurück, allerdings sollte dies nur der Ausnahmefall sein und bedarf etwas Zeit an Organisation (Daher können wir diesen nicht sofort zurücknehmen, denn wir suchen schnellstmöglich die passende Pflegestelle für das Tier). Die gezahlte Schutzgebühr wird nicht von uns erstattet, da wir für eventuell entstehende Kosten bis zur Vermittlung aufkommen müssen."
http://www.tierische-lichtblicke.de/index.php/haeufig-gestellte-fragen/schutzgebuehr
Veruscht euch auf 100 Euro zu einigen.
Das ist blöde gelaufen, daran seid sowohl ihr als auch die Vorbesitzerin/ Vermittlerin schuld.
Schreibt die 100 oder 200 Euro als Lehrgeld ab und lernt daraus. Lernt daraus, dass man sich den Hund vorher genau anschaut, mehrmals besucht und vielleicht probeweise für 2-3 Tage aufnimmt, bevor man den Kaufvertrag unterschreibt.
Das Geld muss nicht zurückerstattet werden, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Und dass Hunde bellen könnten war völlig unerwartet? Eine Schutzgebühr soll spontane Hundekäufe verhindern. Das hat bei euch scheinbar nicht funktioniert. Verbucht die 200 € als Lebenserfahrung.
Ja es gibt einen Schutzvertrag und der Hund kommt heute Abend an die Vorbesitzer wieder zurück