Schulpflicht RLP?
Hallo,
Ich wollte einen Aushilfsjob annehmen und bin gerade im zweiten Halbjahr der 10 Klasse. Mein Arbeitgeber meint aber ich soll die Schulpflicht absolvieren und in RLP sind das wohl 10.Schuljahre. Geht es mit meinem Halbjahreszeugniss oder muss ich bis zum Jahreszeugnis warten? Könnte man das rechtlich vielleicht irgendwie hinbekommen das ich die Stelle doch noch kriege?
2 Antworten
Mein Arbeitgeber meint aber ich soll die Schulpflicht absolvieren und in RLP sind das wohl 10.Schuljahre.
Er meint die Vollzeitschulpflicht. Diese ist Teil der Schulpflicht, die nach der Vollzeitschulpflicht durch den Besuch der Berufsschule bei der Ausbildung oder aber durch weiterführende Schulen (Abi/Studium) bzw. die in einem Bundesland akzeptierten Alternativen (wie beispielsweise Berufsvorbereitungsjahr etc.) ergänzt wird.
Könnte man das rechtlich vielleicht irgendwie hinbekommen das ich die Stelle doch noch kriege?
Lies mal das Jugendarbeitsschutzgesetz....
Wenn du dann die Schulzeit von den maximal pro Woche erlaubten Stunden abziehst, wirst du sehen, welche Zeit dir pro Woche für die Ausübung einer Beschäftigung noch bleibt. Und wenn du einen Arbeitgeber findest, der dich für wenige Stunden einsetzen kann und die übrigen Einschränkungen des JArSchG in Kauf nimmt, nur zu!
Generell beträgt die Vollzeitschulpflicht 12 Schulbesuchsjahre.
Quelle: Schulpflicht in Rheinland-Pfalz (RLP) | FamilienApp Trier
Du könntest natürlich nach der 10 Klasse abgehen und eine Berufsausbildung machen, da du dann auch Berufsschulunterricht hättest.