Schritte Nachbar bin seit Feb 2022 in dieser Wohnung?
Der Nachbar unter mir meinte er hört wenn ich mal laufe oder eine Schublade öffne nun meine Frage wann muss ich mich einschrenken zb nicht mehr kochen oder nur noch auf zehenspitzen gehen
A: achte dich zwischen ruhezeiten 22.00-07.00
B: zwischen ruhezeit und auch mittagspause
C: am sonntag auch achten und feiertagen
wie hoch ist die chance dass ich eine anzeige erhalte oder die verwaltung mich rauswirft
5 Antworten
Gar nicht. Du kannst ganz normal deinem Leben nachgehen. Ist es zu laut, muss der Vermieter bauliche Maßnahmen ergreifen, oder der Nachbar was anderes suchen.
Währen der gesetzlichen Ruhezeiten leise sein, und auch außerhalb deren Rücksicht nehmen.
Sie dürfen sich in Ihrer Wohnung normal bewegen.
Die Hausordnung sieht in der Regel dazu einiges vor.
Hellhörigkeit oder Überempfindlichkeit begründen keine empfundene Beeinträchtigung zu Lasten des Verhaltens Dritter.
Über der Zimmerlautstärke gelten Geräusche, die deutlich hörbar sind. Bei welcher Dezibel-Zahl die Grenze erreicht ist, wurde allerdings nicht festgelegt.
In der Praxis wird häufig so verfahren, dass am Tag eine Grenze von 40 Dezibel nicht überschritten werden darf und bei Nacht eine Grenze von 30 Dezibel.
Im Übrigen sollte man die Hausordnung beachten.
Wenn du nett bist,dann dann hälst du dich an a,B und C.
Aber wenn dein Nachbar schon deine Schublade hört,dann liegt das Problem ganz klar in der Bauweise.
Wenn du es nicht übertreibst,allermeistens in den Ruhezeiten auch ruhig bist und auch ein gutes Verhältnis zum Nachbarn hast,solltest du nicht zu befürchten haben.
Ich würde vielleicht mal Probehören,damit du das einschätzen kannst.
Es ist aber auch eine Frage der Lebensqualität.Da würde ich es in Betracht ziehen,eine andere Wohnung zu suchen.Der nächste Mieter unter dir ist vielleicht nicht so locker und macht Stress.
Nachtrag:lese gerade,das er sich schon beschwert hat.Gegen Tritte hilft Auslegeware.Aber er muss solche Geräusche ganz einfach hinnehmen.
Normales Kochen ist keine Lärmbelästigung, das kannst du rund um die Uhr. Evtl eine intensive Nutzung deines Rührgeräts nachts vermeiden.
Ebenso normales Laufen und Öffnen von Schubladen. Das darfst du rund um die Uhr.
Ruhezeiten betreffen wirklich laute Geräusche. Laute Musik, Bohrmaschine, Hammer etc solltest du nur außerhalb der Ruhezeiten verwenden.
Aber er meint er stört ihn und er höre es.ich habe vielleicht etwas einen fersengang aber habe versucht diesen nun anzupassen
Es steht eben ruhezeiten und wenn er es hört ist es doch lärmbelästigung?